Tanzlehrerausbildung

3 Antworten

Die Berufsbezeichnung Tanzlehrer ist nicht geschützt, jeder kann sich so nennen. Allerdings sollte es bei dieser einfachen Bezeichnung bleiben, die Nennung ADTV-Tanzlehrer bringt massiven Ärger ohne die entsprechende Ausbildung.


FlyingCarpet  04.08.2014, 15:39

Die Lizenzen vom DTV sind auch geschützt. Vielfach wird auch die Bezeichnung "Tanzdozent" genutzt, das ist problemlos.

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Artus01  04.08.2014, 16:38
@FlyingCarpet

Das mag ja sein, ändert aber nichts daran dass sich jeder Hirni als Tanzlehrer bezeichnen darf.

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Das ist nicht notwendig - für einen selbst aber wichtig zur Weiterbildung. Sonst wird man nur so ein Abklatsch des eigenen Trainers. Nach einiger Zeit merkt man das auch - wird langweilig. Tanzschulen und lizenzierte Trainer haben evtl. bischen mehr Zulauf.

Ich kann nur zu einer Ausbildung raten, auch ohne Unterstützung der Tanzschule. "Was man hat, hat man" und wenn man mal die Tanzschule wechseln, oder ein eigenes Studio eröffnen möchte, ist es wesentlich einfacher. Tanzen muss man eh vorher können, da geht es in der Ausbildung auch um organisatorische Fragen usw. .

Hallo gregheld

ich habe einen bekannten gefragt der selber auch unterrichtet er meinte das ist nicht notwendig es ist nur sowas wie eine bestätigung die manaber nicht besitzen muss


gregheld 
Fragesteller
 04.08.2014, 06:27

Echt Normal braucht man für alles eine ausbildung oder lizenz.

in einem anderen fred hab ich gelesen dass man es haben muss In der Tanzschule arbeiten ohne Ausbildung ?

nun weis ich nicht was stimmt ?

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