T-Führerschein mit 50kmH Traktor?

1 Antwort

Die Ausnahmen sind in §6 FeV vollumfänglich und abschließend geregelt:

(2) Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach § 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.

Somit: Nein, bei normalen Ausbildungsfahrten und während der Prüfung darfst du kein Fahrzeug führen, das nicht unter die von dir gemachte Fahrerlaubnisklasse fällt.

Der Fahrlehrer gilt nach §2 Abs 15 StVG nur dann als Fahrzeugführer, wenn er dich im Rahmen einer Ausbildungs- oder Prüfungsfahrt im Rahmen deiner Fahrausbildung begleitet. Die Fahrt mit einem Fahrzeug, das nicht in diese Ausbildung fällt, ist somit eine reine Vergnügungsfahrt, bei der du der offizielle Fahrzeugführer bist. Du, der Fahrlehrer und der Halter machen sich wegen Dulden bzw Anstiften zum Fahren ohne FE strafbar.