Studium Psychische Erkrankung und Bafög?

2 Antworten

Von Experte SlightlyAnnoyed bestätigt

Es könnte schon sein, dass eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, die Schilderungen lassen ganz grob zunächst vordergründig an eine Anpassungsstörung mit depressiver Entwicklung denken. Das muss aber keineswegs so sein: Es kann auch andere Gründe für die geschilderten Probleme geben, dazu bedarf es der Diagnostik vom (Fach)Arzt bzw. Psychotherapeuten. Eine erste Anlaufstelle wäre der Hausarzt, der ggf. zum FA für Psychiatrie und/oder zum Psychotherapeuten überweisen kann (eine direkte Terminvereinbarung ist allerdings auch möglich, sofern keine Teilnahme an einem Hausarztvertrag besteht; die Wartezeiten sind leider oft lang). Hinsichtlich deines BAföG-Problems: Ich bin nicht ganz firm hinsichtlich der aktuellen Regelungen, aber wenn eine länger dauernde Studierunfähigkeit aufgrund Erkrankung besteht, sollte die Möglichkeit bestehen, der Uni Krankheitssemester zu melden. Dazu bedarf es einer entsprechenden Stellungnahme/Attest. Ein Krankheitssemester zählt nicht zur Regelstudienzeit. BAföG-Leistungen entfallen zwar bei Studierunfähigkeit länger als drei Monate, dann kommen aber ggf. andere Unterstützungsleistungen in Frage wie z.B. ALG II (bzw. ab sofort Bürgergeld, siehe auch Link). Hierzu sollte es bei deinem Studierendenwerk einschlägige Beratung geben. Ich würde sagen, du machst also zwei Dinge: (1) Termin bei der Sozialberatung des Studierendenwerks, um zu klären welche Optionen du hast und (2) Termin beim Hausarzt (und vielleicht auch schon vorab beim Psychiater und/oder Psychotherapeuten - die Wartezeiten können lang sein). Viel Glück und Erfolg beim Finden deines Weges!

https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-bei-krankheitsbedingter-studienunterbrechung

Hallo,

ich vermute stark eine psychische Erkrankung, das solltest du auf jeden Fall ärztlich behandeln lassen. Sprich am besten erst mal den Hausarzt an.
Was das BAföG angeht, so wirst du solange kein BAföG erhalten, bis die geforderten Leistungsnachweise vorliegen. Bei Krankheit könntest du dich jetzt erst mal beurlauben lassen, da bekommst du dann aber auch kein bafög. Hier müsstest du dann Bürgergeld beantragen. Sobald du dann aber wieder weiter studierst, bekommst du dann weder Bürgergeld, noch BaföG. Das gibt es erst, wenn du deine Prüfungsnachweise erbringen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung