Studium Psychische Erkrankung und Bafög?
Hallo alle zusammen,
Heute mal eine Frage, zu der ich jedoch einiges vorab erklären muss: Ich bin in einem sehr toxischen Elternhaus aufgewachsen, und musste bis vor kurzem permanent Leistung seitens der Eltern erbringen, oder auch (in meinen Augen) unnötige Aufgaben erledigen. Ich habe mich dann vor 2 Jahren dazu entschieden, ein Studium aufzunehmen (Pfarramt), konnte jedoch nicht ausziehen, da ich nicht auf Anhieb eine Wohnung gefunden habe.
ich bin nun seit ungefähr 4 Monaten mit meiner Freundin zusammengezogen , und stecke zur Zeit im 5. Semester. Ich habe bisher noch keinen Finger gerührt für das Studium, seit Beginn des 5. Semesters (Beginn vor 4 Monaten, also quasi genau seitdem Umzug). Ich spüre permanente Erschöpfung und Müdigkeit. Auch die Motivation für das Studium istgleich Null. Obwohl es mein Traumberuf ist. Ich weiß in diesem Moment schon ganz genau, dass diese Motivation auch erstmal nicht wieder kommen wird, und ich überlege sogar, das Studium abzubrechen, denn ich kann die erforderlichen Nachweise, die das BAföG-Amt verlangt, bis nach dem 6. Semester keinesfalls erbringen. Das Problem ist, dass ich auf das Geld allerdings angewiesen bin, und meine Freundin verdient nicht genug, um uns beide zu ernähren.
Somit stellen sich bei mir 2 Fragen:
- Was könnte ich haben? Ich selbst tippe auf eine psychische Erkrankung, irgendwas in dieser Richtung.
Mal angenommen ich würde einen Psychologen oder einen Therapeuten aufsuchen, der bei mir eine psychische Erkrankung diagnostizieren würde, könnte ich dann beantragen, dass mir die beiden Semester, also 5 und 6 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden, und wenn ja, wie ist das dann mit der Finanzierung für die Zeit, in der ich quasi „Studiums-unfähig“ bin?
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten!
2 Antworten
Es könnte schon sein, dass eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, die Schilderungen lassen ganz grob zunächst vordergründig an eine Anpassungsstörung mit depressiver Entwicklung denken. Das muss aber keineswegs so sein: Es kann auch andere Gründe für die geschilderten Probleme geben, dazu bedarf es der Diagnostik vom (Fach)Arzt bzw. Psychotherapeuten. Eine erste Anlaufstelle wäre der Hausarzt, der ggf. zum FA für Psychiatrie und/oder zum Psychotherapeuten überweisen kann (eine direkte Terminvereinbarung ist allerdings auch möglich, sofern keine Teilnahme an einem Hausarztvertrag besteht; die Wartezeiten sind leider oft lang). Hinsichtlich deines BAföG-Problems: Ich bin nicht ganz firm hinsichtlich der aktuellen Regelungen, aber wenn eine länger dauernde Studierunfähigkeit aufgrund Erkrankung besteht, sollte die Möglichkeit bestehen, der Uni Krankheitssemester zu melden. Dazu bedarf es einer entsprechenden Stellungnahme/Attest. Ein Krankheitssemester zählt nicht zur Regelstudienzeit. BAföG-Leistungen entfallen zwar bei Studierunfähigkeit länger als drei Monate, dann kommen aber ggf. andere Unterstützungsleistungen in Frage wie z.B. ALG II (bzw. ab sofort Bürgergeld, siehe auch Link). Hierzu sollte es bei deinem Studierendenwerk einschlägige Beratung geben. Ich würde sagen, du machst also zwei Dinge: (1) Termin bei der Sozialberatung des Studierendenwerks, um zu klären welche Optionen du hast und (2) Termin beim Hausarzt (und vielleicht auch schon vorab beim Psychiater und/oder Psychotherapeuten - die Wartezeiten können lang sein). Viel Glück und Erfolg beim Finden deines Weges!
https://www.studentenwerke.de/de/content/baf%C3%B6g-bei-krankheitsbedingter-studienunterbrechung
Hallo,
ich vermute stark eine psychische Erkrankung, das solltest du auf jeden Fall ärztlich behandeln lassen. Sprich am besten erst mal den Hausarzt an.
Was das BAföG angeht, so wirst du solange kein BAföG erhalten, bis die geforderten Leistungsnachweise vorliegen. Bei Krankheit könntest du dich jetzt erst mal beurlauben lassen, da bekommst du dann aber auch kein bafög. Hier müsstest du dann Bürgergeld beantragen. Sobald du dann aber wieder weiter studierst, bekommst du dann weder Bürgergeld, noch BaföG. Das gibt es erst, wenn du deine Prüfungsnachweise erbringen kannst.