Stimmt das?
Eine Freundin von mir ist schwer spielsüchtig (Sportwetten). Sie hat schon mind. 50-60 K verzockt. Jetzt wil sie das Geld mit einer Anwältin zurückholen, mit der Begründung sie war zum Zeitpunkt des „ Vertragsschlusses“ nicht geschäftsfähig aufgrund ihrer Sucht. Schön und gut, das Problem was ich sehe ist, sie macht nichts gegen ihre Sucht. Sie hat die Diagnose, und seither flüchtet sie von Ausrede zu Ausrede…. ob das reicht um das Geld einzuklagen?
ich finde fernab rechtlicher Fragen, ihr Verhalten ( obwohl es eine Freundin ist) frech. Sie setzt sich hin, macht nichts was der besserung dient, und jetzt wil sie das Geld zurück. Zudem, setzen konnte sie es ja auch, aber jetzt wo soviel weg ist, möchte sie es zurück. Finde ich frech.
Kennt sich hier einer rechtlich aus?
7 Antworten
Grundsätzlich stimmt es, dass es theoretisch möglich ist, Geld von Casinos, die keine Lizenz für Deutschland haben, mit Hilfe eines Anwalts zurückzufordern. (Eine aktuelle Liste aller Glücksspiel-Anbieter mit einer Konzession für Deutschland findet man unter www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist.) Allerdings ist es häufig schwierig, die Verluste einzuklagen, weil die Anbieter in Ländern sitzen, in denen sie schwer zu belangen sind. Außerdem scheint es unter den Kanzleien, die einen dabei angeblich unterstützen, auch schwarze Schafe zu geben.
Das Problem bei deiner Freundin ist, dass sie offenbar nach wie vor spielt. Man muss die Rückforderung nämlich damit begründen, dass man nichts von der Illegalität gewusst hätte. Wenn man dann aber anschließend weiter auf illegalen Seiten spielt, kann einem Betrug vorgeworfen werden.
Als Glücksspielberaterin und Online Streetworkerin der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern kenne ich die Versuche von verzweifelten Menschen, ihr Geld auf diese Weise zurückzuholen. Aber letztendlich ist das Spielen wie ein schwarzes Loch, in dem auch das zurückgeholte Geld sehr wahrscheinlich wieder verschwinden würde. Eine echte Hilfe würde tatsächlich nur darin bestehen, dass sie sich ihren Problemen stellt und Hilfe in Anspruch nimmt - z.B. online mit Hilfe der App PlayChange oder auf www.playchange.de. Auf www.buwei.de kann man außerdem nach Beratungsstellen vor Ort suchen (übrigens auch für Angehörige).
Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne eine Freundschaftsanfrage schicken!
Sie bieten einem in der Regel an, dass man nur im Erfolgsfall einen gewissen Prozentsatz des zurückgeholten Geldes bezahlen muss. Aber wie gesagt: Ich habe auch schon gehört, dass es schwarze Schafe darunter gibt.
Sie kann nur Geld zurück kriegen, wenn der Anbieter keine deutsche Lizenz hat. Dauer aber mehrere Jahre bis das vor Gericht durchkommt...
Das kommt darauf an, wann sie das Geld verzockt hat. Vor Juli 2021 war Online Glücksspiel in Deutschland verboten (Ausnahme: Schleswig Holstein). Für die Zeiträume davor hätte sie also evtl. Chancen.
Sie wird mix zurückbkommen. Und der Anwalt ist ja auch nicht billig.
Sie kann nur etwas zurückbekommen, wenn sie bereits in der Sperrkartei stand aber man sie trotzdem spielen ließ, soweit ich weiß. Am besten ihr lasst euch von einem Anwalt beraten, statt hier zu fragen. Es geht schließlich um einen großen Betrag.
Fordern kann sie viel. Ich glaube dennoch nicht, dass sie damit durchkommt.
Um "nicht geschäftsfähig" zu sein, braucht es einiges mehr als Spielsucht. Man kann sich nicht einfach selbst für "nicht geschäftsfähig" erklären. Das muss medizinisch attestiert werden und am besten gerichtsfest sein (z.B. wenn sie eine gesetzliche Betreuung hat).
Sie sollte sich professionelle Hilfe holen gegen ihre Sucht.
Meinst du, Kanzleien die ei em vorgaukeln, sie würden es zurückholen nur um Profit daraus zu schlagen?