Steuerklassen änderung bei getrennt lebenden?

3 Antworten

Getrennt lebende Ehepartner können nicht zusammen veranlagt werden, sie können deshalb auch nicht die Steuerklassenkombination 3/5 wählen. Sie hätten das schon längst umstellen müssen! Lt. deinen Schilderungen in Steuerklasse 2 für die Mutter und 1 für den Vater.

Trennung muß beim Finanzamt bekundet werden. Wenn deine Eltern nicht geschieden sind, könnten sie theoretisch bis zu ihrem Lebensende verheiratet bleiben, auch wenn sie getrennt sind.. Was spricht denn gegen eine Auszeit?

das setzt aber eine Einvernehmlichkeit voraus, nämlich daß sie nachwievor gemeinsam veranlagt werden wollen und daß beide ihre Unterschrift tätigen.

die Änderung der Steuerklasse erfolgt, wenn Trennung bekundet wird (s.o.) mda deine Eltern sich aber nicht einig sind, erfolgt eine Getrenntveranlagung mit Änderung der Steuerklasse (II), wenn sie Getrennt ankreuzen

Dein Vater muss ab dem Jahr, das der Trennung (=dauernd getrennt lebend) folgt, die Steuerklasse 1 nehmen, alles andere ist Steuerbetrug und wenn deine Mutter H4 bezieht (oder bezogen hat) unter anderer Wohnadresse dann kommt das irgendwann mit Datenabgleich wahrscheinlich sowieso raus, dass er abkassiert hat.

War die Trennung z.B. im Jahr 2015, dann hat er ab 1.1. 2016 bereits die Steuerklasse 1 zu nehmen. Am besten sollten sie gemeinsam die Trennung bekannt geben beim Finanzamt und die Steuerklassen ändern lassen.

Deine Mutter bekommt die Steuerklasse 2, wenn sie für die Schwester Kindergeld erhält und keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt (du darfst dort auch nicht gemeldet sein).