Steuerklasse 3 plus Minijob?

1 Antwort

Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, ändert sich da gar nichts:

Die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von zwei Prozent beinhaltet die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Das gilt auch für Minijobber, die einer Religionsgemeinschaft angehören, für die keine Steuern erhoben werden. Arbeitgeber zahlen die Pauschsteuer zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale.

Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuer-veranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Du mußt diesen Minijoblohn nicht mal in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits vom Minijob-AG pauschalversteuert ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung