Steuererklärung?

3 Antworten

§12 Nr 1 EStG: Kosten der privaten Lebensführung.

Nicht abzugsfähig.

Anders sähe es aus wenn die Immobilie vermietet werden würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Sehr geehrte Fragestellerin!

Aus Ihrer Fragestellung konnte ich nicht entnehmen, dass Sie Ihre erworbene Hälfte an dem Grundstück zur Erzielung von Einkünften nutzen. Folglich liegen nicht einkommensteuerlich begünstigte Kosten der privaten Lebensführung vor.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

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