Stell-Verkaufsplatz gemietet und nicht arbeiten dürfen?

1 Antwort

Stellplatz wurde gemietet. Das Betreiben eines Eisverkaufes ist deine Angelegenheit. Der Vermieter muss dir keine Wasser bereitstellen, es sei denn, du hast das im Mietvertrag vereinbart. Wäre denn die Möglikchkeit der Wasser/Abwasserversorgung gegeben?


Melhem 
Fragesteller
 14.12.2021, 17:39

Danke für Ihre Antwort, also in Vertrag steht Grundmiete 900€ und Strom 250€ und Nebenkosten 150€ … teure Stellplatz, weil in der Nähe von ZOB. Wir haben über die Wasser auch gesprochen, weil ich Heiße Getränke und Crep und viele Sache verkaufen möchte, die unbedingt Wassen brauchen, auch für Eis-Einrichtung zu putzen . Er weiß bescheid und das war unser Plan. Aber ich habe gar nicht bekommen, was wir darüber gesprochen . Meine Mitarbeiter wollen nicht weiter Arbeiten, weil kein Wasser gibt. Danke für die Hilfe im Voraus . Melhem

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Gerhart  14.12.2021, 22:19
@Melhem

Du hast bei der Abfassung des Mietvertrages die Bereitstellung von Wasser nicht vereinbart, sodas du nun nicht auf den Vertrag verweisen kannst.

Oder hast du einen externen mündlichen Vertrag über die Bereitstellung eines Wasseranschlusses mit entsprechnender Bezahlung abgeschlossen? Wie gliedern sich denn die "Nebenkosten" von 150€ p.m. auf?

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Melhem 
Fragesteller
 15.12.2021, 17:49
@Gerhart

Ich habe den Vertrag geschrieben am April 2021 und am Mai kann ich anfagen, aber ich habe schon erklärt, dass ich Wasser und Strom brauche, und er berichtet, dass er darum kümmert, nach zwei Monate habe ich nur Wasser bekomme, und ich habe viel mal gebietet, dass er FestWasser vibriertet muss, weil ich bald in Arbeit beginnen werde, und immer die gleiche Antwort, ja mache ich, deswegen habe ich die Miete nicht bezahlt, bis er Festwasser abschließt, nach Lange Zeit habe ich mündlich letzte Mahnung gegeben, dass ich kündigen werde, wenn ich kein Wasser bekomme, nochmal sagte er oki, bis ich am Oktober einen Kündigung geschrieben habe.

so bei mir passiert.

jetzt Bauamt hat mir bestätigt, dass ich hier nicht arebiten darf !!!

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Gerhart  15.12.2021, 21:25
@Melhem

Du hast die Miete nicht unter Vorbehalt gezahlt. Somit kannst du sie auch nicht zurück verlangen.

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Melhem 
Fragesteller
 15.12.2021, 21:44
@Gerhart

Oki, viele Dank für Ihre Antwort.

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