(Wohnungsmiete) Frage bzgl. Eigentümerwechsel, ab wann hat der neue Eigentümer "das Sagen"?

schleudermaxe  26.06.2021, 14:03

Was heißt Dachboden? Deinen angemieteten Bereich oder alle Bereiche?

Lmorg 
Fragesteller
 26.06.2021, 17:35

Er besteht aus einer einzigen Fläche. Außer meinem Zeug steht dort nur ein Besen, der dem Vermieter gehört. Ich bin, neben ihm, der einzige mit einem Schlüssel für den Dachboden.

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Moment kannst du gar nichts tun. Du musst erst mal abwarten, bis du zu irgend was aufgefordert wirst, sei es vom bisherigen Eigentümer oer vom neuen. Erst dann kann man prüfen, ob das berechtigt ist.

Und der neue Eigentümer wird sich mit Sicherheit melden, zumindestens um seine Bankverbindung zu nennen, wohin dann die Miete gezahlt werden soll. Warte also erst mal ab.

Den Vertrag muss der neue Eigentümer so übernehmen wie er ist. Es braucht kein neuer ausgestellt werden, auch wenn auf dem Vertrag noch der Name des bisherigen Eigentümers steht. Das ist völlig egal, denn der Vertragspartner hat sich dann kraft Gesetz geändert.

Unter der Voraussetzung, dass der Raum wirklich zu deiner Mietsache gehört, ist eine Teilkündigung zwar möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Aus diesem Grund musst du abwarten, bis eine solche Kündigung kommt, um dann den genannten Grund prüfen zu können. Aktuell gibt es keinen Handlungsbedarf für dich.


Lmorg 
Fragesteller
 26.06.2021, 08:25

Dankeschön!

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Gerhart  26.06.2021, 11:16

Im Mietwohnrecht sind Teilkündigungen oder Änderungskündigungen nicht möglich

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Renick  26.06.2021, 12:18
@Gerhart

Doch, Teilkündigungen sind möglich. Ich würde es nicht schreiben, wenn es nicht so wäre. Wie in meiner Antwort erwähnt aber nur unter bestimmten Bedingungen. Siehe §573b BGB.

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Gerhart  26.06.2021, 16:32
@Renick

Der FS hat aber hier von unbegründeten mündlichen Begehren des Erwerbers gesprochen, zudem ist das Aufhängen der Wäsche weiterhin erlaubt. Ich sehe keine Notwendigkeit einer Reaktion des FS. Nach §575b ist nur die Kündigung eines Nebengelasses der Mietwohnung möglich aber nicht generell eine Teilkündigung.

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Renick  26.06.2021, 17:15
@Gerhart
Ich sehe keine Notwendigkeit einer Reaktion des FS

Habe ich nicht das Gleiche in meiner Antwort geschrieben?

aber nicht generell eine Teilkündigung

Doch, eine Teilkündigung für einen Nebenraum, Und der Dachboden ist nun mal ein Nebenraum. Was verstehst du am 573b BGB nicht?

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abwarten. Ein Eigentümerwechsel beinhaltet keinen Vertragswechsel, d.h. Dein Mietvertrag muss vom neuen Vermieter/Eigentümer 1 : 1 übernommen werden


Lmorg 
Fragesteller
 26.06.2021, 07:49

Danke! Dass der Mietvertrag unberührt bleibt, weiß ich. Bin trotzdem etwas unsicher, weil mir die Nutzung (Wäsche trocknen laut altem Vermieter) grundsätzlich ja nicht untersagt wurde - ich soll da nur mein Zeug wegräumen aber ich zahle ja keine Miete für einen Raum, in dem ich ausschließlich meine Wäsche aufhängen kann. Lagerplatz müsste doch dazu gehören oder?

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Der Eigentümer wechselt, aber der Vertrag bleibt. Allerdings muß die mitbenutzen tatsächlich drin stehen, sonst heißt es das es nur geduldet wurde.


Lmorg 
Fragesteller
 26.06.2021, 07:53

(unbefristeter Mietvertrag)

"Mietgegenstand

Vermietet werden zu Wohnzwecken: ... (dann angekreuzt) Wohnzimmer, Küche, Bad, 1 sonstiger Nebenraum: Dachboden"

Ich würde denken, das ist doch sehr eindeutig und lässt kaum Platz für eine Grauzone.

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SirAndiusNr2  26.06.2021, 07:57
@Lmorg

Naja für mich auch. Dann gibt es noch so komische Wesen, manche nennen sie auch Anwälte. Die sehen alles so wie es ihnen passt. Man könnte sie für Menschen halten, sind sie aber nicht.

Warte ab bis sich der neue Eigentümer meldet. Wenn er sagt das du den Dachboden frei räumen sollst, dann würde ich ne Kopie vom Vertrag zuschicken und die entsprechende Stelle markieren.

Kannst ja schreiben das du bereit bist den Dachboden zu räumen, aber er muß dir eine angemessene alternative bieten.

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Lmorg 
Fragesteller
 26.06.2021, 08:02
@SirAndiusNr2

Alles klar, danke!

Zu der Sache mit der Alternative hatte mein Noch-Vermieter schon die glorreiche Idee, ich könne doch einfach alles auf den Sperrmüll werfen, wenn ich keinen Platz in der Wohnung habe :D Manche Leute sind drauf ...

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SirAndiusNr2  26.06.2021, 08:10
@Lmorg

Ich habe im Ausland gearbeitet und war nur alle 6 Monate Zuhause.

Meine Nachbarin hatte ein Rohrbruch und konnte nicht duschen. Der Vermieter meinte er hätte mit mir geredet und sie könne meine Dusche verwenden.

Man war ich überrascht zu hören wie nett ich bin.

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Lmorg 
Fragesteller
 26.06.2021, 08:17
@SirAndiusNr2

... was zum?! Und er hat ihr dann tatsächlich Zutritt zu deiner Wohnung verschafft, damit sie da duschen kann? Wahnsinn, also da fällt einem ja gar nichts mehr zu ein...

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SirAndiusNr2  26.06.2021, 08:20
@Lmorg

Sie hat es nicht angenommen.

Der Vermieter hat meine WhatsApp Nummer. Hätte er gefragt, dann hätte ich natürlich ja gesagt. Aber bitte nicht so

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Lmorg 
Fragesteller
 26.06.2021, 08:29
@SirAndiusNr2

Nee, so würde ich nicht mal über den Kopf eines Freundes hinweg entscheiden - von einem Mieter ganz zu schweigen.

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Bei uns ist der neue (offiziell) zuständig ab Einschreibung ins Grundbuch, das dauert hier beim Grundbuchamt derzeit bis zu 12 Monaten.

Warte also in aller Ruhe ab.

Wenn etwas mal geräumt werden soll, verlange Vorauskasse, plane 100 Stunden (bedenke die ganze Treppe und so und immer wieder rauf und runter) und 20 EURO/Stunde halte ich für angemessen.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lmorg 
Fragesteller
 26.06.2021, 17:46

Ach, ich glaube so wild will ich es nicht werden lassen. Schätze ich nehme den Tipp einiger Leute hier an und halte ihm den Mietvertrag unter die Nase. Besteht er dennoch drauf, darf er mir das schriftlich mit Begründung mitteilen, denn mündliche Vereinbarungen sind bei mir aus Prinzip ein No-Go. Notfalls trete ich einem Mieterbund bei oder ersuche ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt. :)

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Von Experte Gerhart bestätigt

Auch nach Eigentümerwechsel gelten sämtliche mietvertraglichen Vereinbarungen unverändert weiter.

Der neue Eigentümer hat das Sagen, sobald er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ein Recht zur einseitigen Mietvertragsänderung hat er nicht.

Zur Zeit besteht also kein Handungsbedarf.