Steht mir hier eine Sonderbeurlaubung zu?
Hallo zusammen!
Ich wollte mal fragen ob es mir zusteht mich den Montag und Dienstag nach den Osterferien beurlauben zu lassen,wenn da die Geburt von meinem Cousin ist der im Ausland wohnt und wir in den Ferien dort sind.
ps bin Schülerin
Danke schonmal im Voraus!!
6 Antworten
Selbstverständlich nicht. Du kannst regulär Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub anfragen.
Als Schülerin hast du generell keinen Urlaubsanspruch. Dafür gibt es die Schulferien. Schulferien = Urlaub. Da brauchst du niemanden informieren.
Wenn du während der Schulzeit nicht an dem Unterricht teilnehmen kannst, muss das vorher mit der Schule abgestimmt werden (deine Eltern i. d. R.)
Nein! Die Geburt eines Cousins bringt dir keinen Sonderurlaub.
Ja, du kannst dich ganz normal beurlauben lassen, wenn es die betrieblichen Belange zulassen. Da es bis Ostern noch lange hin ist, müßte das einzuplanen sein.
Natürlich nicht.
wenn da die Geburt von meinem Cousin ist der im Ausland wohnt und wir in den Ferien dort sind.
Nein.
Das ist kein Grund um zusätzliche Urlaubstage geschenkt zu bekommen.
Nein, solch ein Sonderurlaub steht Dir nicht zu! Der stünde nicht mal mir als Arbeitnehmer zu. Als im Abstand von 7 Jahren meine Eltern starben, hatte ich jedesmal Anspruch auf 2 extra Urlaubstage gegenüber meinem Arbeitgeber. Sonderurlaub könnte ich auch bekommen, wenn ich ein krankes Kind hätte und der Einzige wäre, der es versorgen könnte.
Du kannst also höchstens auf das Entgegenkommen Deiner Schule hoffen, mußt dann aber natürlich den versäumten Lehrstoff eigenständig nacharbeiten.
Ich bin Schülerin ändert sich da was?