Steh Ameise fahren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt ganz drauf an, wie schnell das Gerät ist.

Bis 6 km/h reicht eine Unterweisung.

Ab 6 km/h brauchst Du den "Staplerschein" in Verbindung mit einer betriebsspezifischen Ausbildung und Einweisung in das Gerät und einen schriftlichen Fahrauftrag.

Quelle: Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" i. V. m. dem DGUV Grundsatz zur Ausbildung von Fahrern von Flurförderzeugen.

Hallo, 

nein, die reicht nicht, siehe die einschlägigen Vorschriften der BG

Du kannst mit einer betriebsinternen Unterweisung fahren. Die gilt dann aber natürlich nicht in anderen Betrieben.

Machst Du aber einen Staplerschein gemäß (ehemaliger?) Vorschrift BGV D 27 darfst Du mit dieser Bescheinigung grundsätzlich in jedem Betrieb fahren.

https://www.staplerberater.de/sicher-stapler-fahren/flurfoerdermittelschein


emib5  28.09.2017, 21:16

Völlger Blödsinn.

Grundsätzlich ist der "Staplerschein" immer nur der allgemeine Teil der Staplerfahrerausbildung. 

Dazu gehört dann noch der betriebsspezifische Teil incl. Einweisung ins Gerät.

Und jeder Fahrer von Flurförderzeugen (die in den Regelungsbereich der UVV Flurförderzeuge fallen) muss dazu vom Unternehmer bzw. dessen Vertreter beauftragt werden. Je nach Gerät muss die Beauftragung schriftlich erfolgen.

Also, auch wenn man irgend wo den "Staplerschein" gemacht hat darf man damit nicht automatisch in jedem Betrieb fahren. Die Beauftragung ist immer betriebsspezifisch zu erteilen und ggf. auch wieder zurück zu ziehen. Z. B. wenn man ein Jahr nicht gefahren ist.

0
derhandkuss  28.09.2017, 23:02
@emib5

Schade, dass es für so unqualifizierte Kommentare wie diesen keinen "Daumen runter" gibt! Weitere Kommentare spare ich mir.

0
emib5  29.09.2017, 09:23
@derhandkuss

Wenn Du Dir den von Dir verlinkten Artikl durchlesen würdest, dann steht da genau das drin, was ich auch geschrieben habe. 

Kann also nicht unqualifiziert sein.

Deine Aussage, dass man mit einem "Staplerschein" aber grundsätzlich in jedem Betrieb fahren darf, ist völlig falsch. 

Btw.: Welche Qualifikation hinsichtlich Flurförderzeuge hast Du? Ich habe u. a. die Berechtigung Bediener von FFZ auszubilden. 

0