Führerschein abholen mit zukünftigen Motorrad?
Hey, und zwar kann ich am 24.6. meinen neuen Führerschein abholen (habe jetzt die Prüfung für die Klasse A nach 2 jährigem A2 Besitz gemacht, die Prüfung darf man ja schon bis zu einem Monat vor der 2 Jahres Frist absolvieren).
Mein Fahrlehrer meinte, dass ich mit dem Motorrad, welches man auch nur mit dem A Führerschein fahren darf, nicht den Führerschein abholen darf, da das als "Fahren ohne Fahrerlaubnis" bewertet werden würde und ich erst nach Aushändigung des Scheines das KFZ in Betrieb nehmen dürfte.
Hat mein Fahrlehrer recht?
3 Antworten
Klar hat er Recht. Du hast zwar die Prüfung bestanden, die Fahrerlaubnis hast du offiziell aber erst, nachdem du den Führerschein übergeben bekommen hast.
Ja. Völliger Schwachsinn aber tatsächlich so geregelt die Fahrerlaubnis wird mit Aushändigung des Dokuments gültig und keine Sekunde vorher. Da hat der Gesetzgeber dan gesunden Menschenverstand leider außer Acht gelassen und was noch schlimmer ist: die Rennleitung und die Staatsanwaltschaft ziehen den Schwachsinn im Zweifel eisenhart durch, auch wenn das überhaupt keinen Sinn ergibt.
Hat mein Fahrlehrer recht?
Ja, hat er, vollkommen. Du besitzt die Fahrerlaubnis erst, nachdem dir dein Führerschein gegen Unterschrift ausgehändigt worden ist.