Staffelmiete? Muss ich nun Angst haben dass die Miete jedes Jahr erhöht wird?

4 Antworten

Du hast ja schon mal gefragt. Ich wiederhole deshalb: Vermutlich wurde wegen Eigenleistung  Renovierung befristet auf ein Jahr die Miete abgesenkt. Nach einem Jahr soll nun der finanzielle Ausgleich wegfallen und dementsprechend die Miete um 45 EUR steigen. Das ist kein Staffelmietvertrag.

Weitere Mieterhöhungen in der Zukunft sind nach BGB möglich. Zu gegebener Zeit wäre deren Wirksamkeit zu bewerten.


itsmelis 
Fragesteller
 15.06.2020, 12:34

Jaa das hatte ich auch überlegt, aber die Miete die wir nun zahlen ist genau die gleiche wie die vom vorherigen Mieter. Deshalb hatte ich mich gewundert

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Da steht nichts von regelmäßig, da steht was von einmalig 1.12.2020.

Und wenn Du das unterschrieben hast, dann gilt das auch so.

Und ansonsten kann sie immer wann sie will im Rahmen der Gesetze erhöhen...

Nach diesem Vertrag wird die Miete einmalig zum 1.12.2020 erhöht.

Eine weitere Staffelung gibt es nicht.

Dann kann die VM ab dem 1.12.2021 die Miete gem. § 558 erhöhen. Frühestens zum 1.3.2022.

Heißt binnen 3 Jahren um 20 bzw. 15 %.

Das dann aber nur nach einem korrekten Mieterhöhungsverlangen.

Mit Renovierung, Sanierung oder Modernisierung hat das nichts zu tun.

Kommt darauf an wo du wohnst in begehrter Lage wahrscheinlich in unbegehbarer bleibt alles so wie es ist .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung