Sorgerecht abgeben an einen Freund?
Ist es in D erlaubt dass eine Mutter ihr Sorgerecht an eine gute Freundin abtritt? Kinder können an Großeltern abgegeben werden, aber auch an Freunde?
Ist das nicht schon irgendwie Menschenhandel?
Was sagt das Gesetz dazu?
3 Antworten
Nein, das geht nicht.
1. Das Sorgerecht kann nur das Familiengericht entziehen. Sonst gibt es (außer zu sterben) keine Möglichkeit, das Sorgerecht zu verlieren. Mit einer Vollmachtslösung kann man aber eine andere Person dazu bevollmächtigten, weitgehende Entscheidungen für das Kind zu treffen.
2. Man kann nicht einfach ein wildfremdes Kind dauerhaft bei sich aufnehmen. Dazu bedarf es einer Erlaubnis. Geregelt ist das in §44 SGB VIII: https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/44.html
Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar.
das sorgerecht kann nicht an andere leute weitergegeben werden. darüber kann nur ein familiengericht entscheiden