Sollten Gewaltstraftäter unzensiert in den Medien (Nachrichten, Internet) gezeigt werden dürfen?

atm77  08.09.2021, 04:17

Meist du vor oder nach der Verurteilung?

shwullidulli 
Fragesteller
 08.09.2021, 04:18

Es benötigt keine Verurteilung, wenn Bildmaterial der Gewalttat vorhanden ist. Ist keines vorhanden, natürlich erst nach Verurteilung.

Otaku19995  08.09.2021, 04:32

Natürlich benötigt es das, weil es sein kann, das Bildmaterial nur einen Teil des Gesamtgeschehens aufgezeichnet hat, je na

shwullidulli 
Fragesteller
 08.09.2021, 04:36

Unerheblich wie es dazu kam. Die Gewalttat zählt.

10 Antworten

Nein, es gibt kein öffentliches Interesse.

Es ist nur ein verdächtiger. Offiziell ist es bis zu einer Verurteilung nur ein normaler Bürger wie du und ich

Nein auch Straftäter sind nicht rechtlos. Außerdem bürde das wohl eher zu selbstjustiz führen

Allerdings ist es ja so, das meiner Meinung nach ein öffentliches Interesse besteht, diesen Leuten nach Möglichkeit aus dem Weg gehen zu können.

Ein solches Interesse besteht nicht.

Begründung:

Handelt es sich bis dato bloß um einen Verdächtigen, nicht um einen verurteiten Täter ist er nach dem Gesetz bsi zur Verurteilung als Unschuldiger zu behandeln und einen solchen dergstalt durch die Öffentlichkeit zu ziehen verbietet sich.

Ist ein Schuldspruch erfolgt und die Tat schwer genug, dass sie der Öffentlichkeit berichtenswert erscheint, wird bereits daffür gesorgt, dass die Öffentlichkeit dieser Person aus dem Weg geht, daduch, dass die verurteilte Person dann hinter schwedische Gardinen wandert.

Und mal abgesehen davon, dass nach jahrelanger Haft eine Person danach vollkommen anders aussehen kann, der Mensch altert ja auch und verändert sein Aussehen, wird sich kein Mensch mehr daran erinnern, wie irgendein Verurteilter in einem Prozess vor 3, 5, 10 oder 15 Jahren ausgesehen hat.

Folglich besteht kein öffentliches Interesse daran.

Folglich besteht bei einigen lediglich ein Interesse an Voyeurismus und um den zu befriedigen ist weder unser Justizsystem, noch unsere Presse da.

Nein.

Wenn die Strafe verbüßt ist, hat man wieder ein Recht auf ein normales Leben.

Eine Ausgrenzung aus der Gesellschaft (keine sozialen Kontakte, kein Mietvertrag, kein Arbeitsverhältnis, etc.) würden eine Resozialisierung unmöglich machen und die Menschen zu weiteren Straftaten treiben.

Das ist nicht das Ziel unserer Gesellschaft.

Die Frage ist, sollen Menschen aus welchen Gründen auch immer weniger oder mehr Rechte haben. Ich denke das ist eine Schraube die man nicht drehen sollte. Daher sollten sie nicht veröffentlicht werden.