Sollte ich die Mängel im Kaufvertrag angeben?

10 Antworten

Als Verkäufer sollte man alle Mängel Detailiert beschreiben und natürlich im Kaufvertrag deffinieren. Alles was gesprochen wird oder wurde ist nix wert wenn es denn nicht im Vertrag festgehalten ist.

Wenn Unfallschäden aus der Vergangenheit Vorhanden sind sind diese am besten durch Bilder vor nach der Instandsetzung eines Unfallschadens nachzuweisen, Gibt es die nicht dann ist der Scahaden bestmöglich und Genau wie möglich zu deffinieren ev sogar die Ersatzteilbelege in Kopyform Mitzugeben was eh unter Hoistorie zu verbuchen ist.. kommt auf die karre an wie alt und welche preisklasse ..

Bei Fahrzeugen bis zu fünf Jahren ist das erheblich wichtiger wie wenn die kiste Zehn Jahre oder mehr auf der Uhr hat : Gemacht werden sollte das unabhängig vom Alter in jedem Fall um Dich abzusichern..

Ich schreibe bei Billigfahrzeugen bis 1000 Euronen immer das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug mit diversen Mängeln siehe beigefügte auflistung und ev Bildmaterial damit ich nachweisen kann keinen übern Tisch gezogen zu haben..

Selbvst wenn es rechtlich schwierig ist Dich bei Privatverkäufen haftbar zu machen gibt es doch den einen oder anderen Richter der das anderst sieht und Dich ev dazu verknakt die kosten von div Reparaturen zu tragen.

Sei so ehrlich wie es möglich ist schreibe alles auf was Dir einfällt und lass es vom Käufer unterschreiben.. pass gut auf diese Verträge auf denn ich hatte schon nach 4-5 Jahren später Gerichtliche Anfragen was wann mit dem Fahrzeug war und wie es verkauft wurde,.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

Wenn der Käufer dann einen Mangel reklamiert, müsstest du nachweisen, genau diesen angegeben zu haben.

Also schreib alles auf. Nicht jeden Kratzer einzeln, sondern sowas wie diverse sichtbare Lackschäden.

Wichtig ist auch: das Fahrzeug wurde besichtigt und probegefahren und Ward von Privat unter Ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistung verkauft.

Besorg dir einen Kaufvertrag vom ADAC oder von mobile.de, da stehen die wichtigen Sachen drin.

  1. Alle Mängel, die dir bekannt sind musst du dem Käufer mitteilen und im Kaufvertrag festhalten.
  2. Anschließend wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Ein Standard Mobile Kaufvertrag ist im Regelfall für den Verkäufer vorteilhaft, da er einen wirksamen Haftungsausschluss enthält und beispielsweise für die Anzahl der Fahrzeughalter keine Beschaffenheitsvereinbarung, sondern nur eine Wissensmitteilung vorsieht. Für eine Wissensmitteilung haftest du jedenfalls nicht nach dem Mängelgewährleistungsrecht.

Kratzer und Roststellen sind keine Mängel in diesem Sinne. Die kann der Käufer gut selbst erkennen. Grundsätzlich würde ich Mängel, über die gesprochen wurde, auch namentlich im Vertrag aufführen. Weitere Mängel können immer auftreten und sind nur dann ein Problem, wenn wesentliche Mängel wissentlich verschwiegen wurden. mängel, von denen du selbst nichts weißt, zählen nicht dazu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Selbstverständlich hältst Du Dir bekannte Mängel schriftlich im Kaufvertrag fest, da kann der Käufer hinterher nicht mehr ankommen und dir vorwerfen Du hättest wissentlich Mängel verschwiegen.