Sollte ein Staat die Forderung nach einem Kalifat (durch wen auch immer) unter Strafe stellen?

12 Antworten

Ich glaube dabei ist entscheidend, ob die Forderung nach einem Kalifat mit der Absicht verbunden ist, das bestehende System durch Gewalt, oder andere verfassungswidrige Mittel zu ersetzen. Die Meinungsfreiheit findet immerhin spätestens dort seine Grenzen, wo zu Gewalt aufgerufen wird. Da ein Kalifat jedoch schwerlich auf legitime Weise "etabliert" werden könnte, birgt irgendwie schon die Forderung nach einem Kalifat einen rechtlich bedenklichen Aspekt.

Ein Kalifat widerspricht der freiheitlichen Grundordnung.

ich würde

§ 81 Hochverrat gegen den Bund

ins Spiel bringen.

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Ein Kalifat widerspricht dem fortbestand der Bundesrepublik, die drohung man müsse sich für eine Seite entscheiden entspricht der Drohung.

Spinner identifizeren, anklagen, abschieben zurück in ihr geliebtes Kalifat.


Oponn  02.05.2024, 12:23

Jetzt fehlt verbalen Forderungen irgendwie das

"mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt"

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geheim007b  02.05.2024, 12:27
@Oponn

Wer ein Kalifat fordert und droht "Wenn die Karten neu gemischt werden [...] werdet ihr zur Rechenschaft gezogen".... das ist eine ganz klare Drohung weil die Strafen bekannt sind. Und das war nur was öffentlich von der Bühne skandiert war, nicht diverse Parolen aus der Menge.

Solchen Clowns muss man die Tür zeigen... bzw. den Weg in ein Land in dem ihre Traumwelt Realität ist... ein Leben im Kalifat.

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Oponn  02.05.2024, 12:34
@geheim007b

Die Drohungen erfüllen dann nur eben den Rest nicht.

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geheim007b  02.05.2024, 12:37
@Oponn

frei nach anwälten.... das kann man so oder so sehen :-). Klar übersetzt heißt es wir wollen ein (illegales) Kallifat erschaffen, und wenn wir es getan haben werden wir euch bestrafen. Man kann doch kreativ werden, das geht wenn der politische Wille da ist. Die Berlinraser wurden wg. Mordes verurteilt, bei Fußballfans probiert man Wildpinkler wegen Landfriedesbruch anzuzeigen und einiges mehr. Hauptsache verurteilung wg. einer schweren Straftat und dann ab mit ihnen in den nächsten Flieger.

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geheim007b  02.05.2024, 13:06
@Oponn

nö, aber eben auch die Realität erlebt die in der Schule nicht beigebracht wird ;).

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Oponn  02.05.2024, 13:11
@geheim007b

Und für diese angebliche Realität hinsichtlich politischer Urteile unter kompletter Ignoranz der Rechtslage lieferst du bestimmt noch Belege, oder?

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geheim007b  02.05.2024, 13:19
@Oponn

Auf ganz konkrete Fälle werde ich nicht eingehen, aber z.B. allgemeinbekannte wie die Vorgänge rund um die Stuttgart21 Proteste im Schlossgarten mit bekanntem Ausgang, bei dem die Legislative klar die Executive gesteuert hat...

Rund um Corona gibt es auch genug Beispiele. Die Gewaltenteilung ist in der Realität nicht immer so wie im Leerbuch, die Staatsanwaltschaft ist abhängig von der Polizei, die Polizei auch von der Politik ebenso wie in anderen Konstellationen. Das Leben ist nicht schwarz/weiß und viele Dinge funktionieren wenn der Wille da ist.

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Oponn  02.05.2024, 13:23
@geheim007b
Auf ganz konkrete Fälle werde ich nicht eingehen, aber z.B. allgemeinbekannte wie die Vorgänge rund um die Stuttgart21 Proteste im Schlossgarten mit bekanntem Ausgang, bei dem die Legislative klar die Executive gesteuert hat...

Wir reden nicht über die Exekutive.

Rund um Corona gibt es auch genug Beispiele. Die Gewaltenteilung ist in der Realität nicht immer so wie im Leerbuch, die Staatsanwaltschaft ist abhängig von der Polizei, die Polizei auch von der Politik ebenso wie in anderen Konstellationen. Das Leben ist nicht schwarz/weiß und viele Dinge funktionieren wenn der Wille da ist.

Und für diese Behauptungen kommen jetzt noch Belege?

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geheim007b  02.05.2024, 14:48
@Oponn

das ist der nachweis einfacher. Corona Anordnung Ausgangssperren durch das Staatsministerium (wieder legislative/exekutive)... bei der judikative ist es schwieriger da nicht so leicht nachzuweisen, aber das führe ich eben z.B. das Berliner Raserurteil gern auf bei dem es massiv druck von Politik/Öffentlichkeit gab und in einer Verurteilung wg. Mord gipfelte.

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geheim007b  02.05.2024, 15:17
@Oponn

Mehrere Belege zum Thema Legislative <-> Executive (z.B. Beispiel Stuttgart), und situationen zum Thema Legislative <-> Judikative. Nein, ein Bekennerschreiben eines Richters kann ich nicht anbringen... nur Situationen aufzeigen. Wenn ein Richter Urteilt es war Hochverrat dann war es das auch... muss man sehen was draus wird. Versuchen kann man es

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Oponn  02.05.2024, 20:05
@geheim007b

Nur urteilt kein Richter so, weil der Tatbestand nicht erfüllt ist.

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geheim007b  02.05.2024, 20:12
@Oponn

bei den Berliner Rasern war auch der Tatbestand Mord nicht erfüllt

  • Mordlust -> nein
  • Befriedigung Geschlechtstrieb -> nein
  • Habgier -> nein
  • sonstige niedrige Beweggründe -> nein
  • vorsatz -> Nein
  • planung -> Nein

und auch sonst nichts. Das Urteil (so bescheurt die auch waren) ist Blödsinn pur.... und es kam auch nach viel Druck aus der Politik. Klar, ist kein beweis (da müsste man schon ne aufforderung dazu nachweisen), aber das geht auch subtiler. Wenn man da nen Mord draus macht dann sollte man bei den Kalifatjüngern auch genug bauen können.

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Oponn  02.05.2024, 20:15
@geheim007b

Natürlich sind Mordmerkmale erfüllt. Heimtücke und niedere Beweggründe.

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geheim007b  02.05.2024, 20:23
@Oponn

Da sich beides auf das Ziel einen Menschen zu töten bezieht ist es Blödsinn, das hatten die natürlich nie geplant. Selbst totschlag wäre fragwürdig, aber Mord ist absurd. Effektiv war es eine extrem fahrlässige Tötung weil es spatzenhirne waren.

Und wenn dass als Mord gilt war das auch ganz klar Hochverrat. Aber selbst wenn man nichts biegen will... schwerer Landfriedensbruch war es sowiso. Wenn man wirklich will wirft man die raus.

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Oponn  02.05.2024, 20:48
@geheim007b

Dass du das Prinzip des Eventualvorsatzes nicht verstehst, kannst du nicht der Jurisprudenz anlasten.

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geheim007b  02.05.2024, 21:00
@Oponn

und ich behaupte dass die spatzenhirne das weder für möglich gehalten haben noch überhaupt daran gedacht haben. Wäre es so einfach könnte man fahrlässige Tötung einfach streichen aus den StGB, wer z.B. mit Alkohol Auto fährt müsste dann auch wg. Mord angeklagt werden.... geschweige denn wenn jemand einem ne Flasche über den Kopf zieht.

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Oponn  02.05.2024, 21:01
@geheim007b

Was du so behauptest, ist juristisch kaum relevant.

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geheim007b  02.05.2024, 21:05
@Oponn

stimmt, aber es ist egal was ich glaube. In dubio pro reo, man kann es ihnen nicht nachweisen. Aber Leute die ganz klar mit illegaler Bestrafung drohen und die Abschaffung der freiheitlichen Werte fordern, fällt unter freie Meinungsäußerung? Da muss ich lachen.

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Oponn  02.05.2024, 21:42
@geheim007b

Auch in dubio pro reo hast du offensichtlich nicht verstanden.

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In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Beides sind Grundrechte, haben also einen enorm hohen Stellenwert und es gibt hohe Hürden, sie einzuschränken. Das ist auch richtig so, bedeutet aber, dass praktisch jeder auf die Straße gehen und jeden Quatsch fordern kann.

Die alleinige Forderung ist nicht strafbar und fällt unter Meinungsäusserung.

Der Versuch eins einzuführen stellt nach § 81 StGB Hochverrat gegen den Bund dar, und wird mit lebendslanger Freiheitsstrafe geahndet.

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 - (Recht, Deutschland, Gesetz)

Skyler0003  27.05.2024, 19:19

Es sollte mit Abschiebung bestraft werden. Nach einer kleinen Folter ;)

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Die reine Forderung nach einem Kalifat geht wohl als Meiunungsäußerung durch. So wie der Ruf nach Abschaffung des Grundgesetzes oder einiger Teile davon. Ich denke, das ist beides nicht strafbewehrt.

Wenn aber Gewalt gegen den Staat oder dessen Vertreter propagiert wird, ist das ja wohl eine Straftat.

Und bei Nicht-Strafe ist es Selbstmord.

... hab ich nicht verstanden. Was meinst damit?


HadschiGerhard  03.05.2024, 08:42
Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 18 

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

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Zalla55  03.05.2024, 12:39
@HadschiGerhard

Danke für den Hinweis. Ich bin noch im Zweifel, ob der reine nach außen getragene Wunsch, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung einzuschränken oder gar abzuschaffen, einem solchen "Kampf" entspricht.

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HadschiGerhard  03.05.2024, 13:58
@Zalla55

Kampf ist gewaltsam. Man kann auch verbal kämpfen. -----> Wahlkampf :-)

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