Sind Richter zu milde?

2 Antworten

Richter müssen sich an den Strafrahmen halten. Maximal hätte er in seinem ersten Verfahren 5 Jahre bekommen können. Da das 2016 war, wäre er auch dann heute wieder frei.

Die Richter können aber nicht an den oberen Rand des möglichen gehen, wenn jemand nicht vorbestraft ist.

Da müssten nicht die Richter aktiv werden, sondern der Gesetzgeber.

Der eigentlich Skandal ist hier aber, dass der von der Jugendeinrichtung angestellt wurde. Es sollte eine Liste geben, in der alle eingetragen werden, die jemals eine Verurteilung im Zusammenhang mit Kindesmißbrauch hatten, selbst wenn es "nur" der Besitz von einem einzigen kinderpornografischen Bildes war und es nur eine Geldstrafe gab. Wer einmal auf der Liste steht darf nie wieder von dieser gelöscht werden. Jede Einrichtung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet sollte gesetzlich gezwungen werden bei jedem neuen Mitarbeiter zu überprüfen, ob er auf dieser Liste steht und ihn nicht einstellen dürfen, wenn er sich darauf befindet.


MartinCremer 
Fragesteller
 30.07.2021, 15:22

"Da müssten nicht die Richter aktiv werden, sondern der Gesetzgeber." eines der wesentlichen Probleme !

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MartinCremer 
Fragesteller
 30.07.2021, 15:26

"Der eigentliche Skandal ist hier aber, dass der von der Jugendeinrichtung angestellt wurde. Es sollte eine Liste geben, in der alle eingetragen werden, die jemals eine Verurteilung im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch hatten," habe ich auch schon drüber nach gedacht. Aber nicht nur für Jugendeirichtungen der Kirche oder des Staates. Auch für Fußballvereine und andere Vereine wo Jugendliche sind. Und es müsste unlöschbar ins Polizeiliche Führungszeugnis !

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Was hat das mit dem Richter zu tun, wenn eine Einrichtung, wo so jemand Kontakt mit Kindern haben kann, ihn einstellt?

Die Richter denken sich das Strafmaß nicht selbst aus, die halten sich an das, was im Gesetz vorgegeben ist. Und das ist in meinen Augen durchaus begründet und vernünftig gewählt.


MartinCremer 
Fragesteller
 30.07.2021, 15:06

Selbstverständlich müsste man auch gegen die Jugendeinrichtung angehen - ganz klar. Aber es ist inzwischen bekannt, das hier viele Richterrteile und Gutachten extrem Defizitär sind. Es gibt in der Justiz oft Ermessensspielräume, die es hier nicht geben dürfte.

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MartinCremer 
Fragesteller
 30.07.2021, 15:13

Der Richter spricht Recht, im Namen des Volkes. Somit verurteilt das Volk durch den Richter. Oft sind Urteile aber sonderbar unangebracht, besonders Freipsprüche in solchen Fällen. Und letzten Endes ging die Tat vom Täter aus. Was die Einrichtung nicht von Mitschuld durch Fahrlässigkeit befreit. Auf der anderen Seite ist es nicht einfach für solche Einrichtungen qualifiziertes Personal zu finden, da es eben nicht genug gibt. Womit wir beim Thema Systemversagen oder besser Problem, in der Jugendarbeit sind.

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