(Selbstauskunft für Wohnungssuche) Zählt BAföG als Einkommen?

3 Antworten

Das BAföG ist dein Einkommen, denn von irgendetwas musst du doch deine Miete zahlen. Oder wie willst du das finanzieren? Sonst musst du deine Eltern als Bürgen angeben.

Die Verbindlichkeiten, die du hast, musst du auch angeben.

Für Vermieter zählt in der Regel ein nachhaltig erzielbares Einkommen aus gesicherter Arbeit.

Sie brauchen keine Angaben zu machen, wenn Sie eine Wohnung nicht unbedingt haben möchten.

Neben einer vollständigen Selbstauskunft mit Einkommensnachweisen erwarten Vermieter eine Schufa-Auskunft.

Bei Studenten ohne Einkommen wird in manchen Fällen eine Elternbürgschaft verlangt; die Auskunftspflichten obliegen dann auch den Bürgen.

Deine Einnahmen sollst du darlegen und deine eventuellen Leistungen zu Darlehen.

Eigentlich ganz logisch