Seit wann sind FI Schalter Pflicht?

4 Antworten

Die gab es schon in den 80ern, waren damals aber nur in Bädern/Feuchträumen Pflicht. Aber da sie da waren, hat man gleich das ganze Haus/Wohnung mit angeschlossen. Deshalb bezeichnen ihn viele fälschlicherweise als Hauptschalter, weil wenn der aus ist, ist meist alles aus.

Mittlerweile muss (gottseidank) jede "vom Laien bedienbare" Steckdose (also alle) vom FI überwacht werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wann genau weiß ich nicht, aber fürs bad war der fi schalter schon irgendwann seit neunzehnundertwasweißichundachzig pflicht. allerdings nur fürs bad und oder bei leichtbauhäusern. letzteres wurde aber irgendwann wieder gekippt.

seit 2009 ist er pflicht für alle vom laien bedienbaren steckdosen bis 20 ampere im innenberiech oder bis 32 ampere im außenbereich.

ich empfehle übrigens, stromkreise für gefährdete bereiche wie küchenarbeitsplatte, badezimmer, außenbereich oder werkstatt einzeln mit fi-ls abzusichern, damit wenn was passiert nicht das ganze haus oder ganze bereiche des haueses ins dunkel tauchen.

lg, anna


KarlRanseierIII  06.07.2021, 14:37

Update, inzwischen sind es 32A in Innen- und Außenbereich. Ferner sind nun Leuchtenkreise (in Wohnungen) auch mit FI zu versehen. (Und dann wären da noch die AFDDs, aber das ist ein eigenes Thema)

Ich sehe das durchaus kritisch, wenn es auch nachvollzioehbar ist.

Bei den wenigsten Installationen wurde in der Vergangenheit Steckdosen, Leuchten und sonstiges konsequent getrennt - Damit hast Du immer das Problem, daß die Bude weitgehend dunkel ist, wenn ein FI von ner Steckdose auslöst oder daß Geräte ausfallen, wenn der von einer Leuchte auslöst.

Ferner brauchst Du eine UV mit auftrennbarem Neutralleiter - oder DU endest mit einem FI für alles - der denkbar schlechtesten aller Lösungen. Ich sehe es schon kommen, daß die Leute die Hebel dann festklemmen/-kleben, um das 'Problem' zu 'lösen'.

Und von den erheblichen Mehrkosten für die Verkabelung, wenn man Leuchten, Steckdosen und sonstiges konsequent trennt will ich gar nicht erst anfangen.

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Peppie85  06.07.2021, 22:07
@KarlRanseierIII

das mit dem hebel festklemmen kann man schon mal knicken. ich keine so gut wie keinen halbwegs mordenen fi, der sich davon beeindrucken lässt. der schalter löst aus, der hebel bleibt oben!

kostenmässig ist es übrigens an der stelle schon wesentlich besser, man legt einfach wie früher, raum für raum und baut FI LS ein!

wenn man trennen will, empfehle ich, nicht jeden raum seperat lichtteschnisch abzusichern, sondern einfach gruppenweise. d.h. bei kleinen wohnungen eine sicherung oder einen fi ls fürs licht, bei größeren wohnungen oder ganzen häusern eben 2, 3, 4 oder 6 sicherungen fürs licht, das reicht dann meistens auch aus.

lg, anna

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KarlRanseierIII  06.07.2021, 22:29
@Peppie85

Ich meine die FI LS haben mehr TE als die reinen LS, das kann auch schnell zu Platzproblemen führen - UV komplett rausreißen ist genauso prickelnd wie eine Kernsanierung wegen fehlender Zuleitungen :-D.

Was den Hebel betrifft - interessant, gibt also eien Art Sperrklinge, die das Spannen ermöglicht und ausklinkt.

*ich hole dann mal die Säge* ;-).

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Peppie85  07.07.2021, 05:51
@KarlRanseierIII

wenn du überlegst, dass ein normaler FI schon 4 TE für sich beansprucht, dann ist das, je nach anzahl der stromkreise garnicht mal so wild.

oft und gerne wird das reihenweise gemacht. d.h. ein fi, dann 8 LS... mit fi ls hast du in einer reihe dann eben 6 fi ls

wenn du dich allerdings mal bei siemens umschaust, wirst du erstaunterweise feststellen, dass die fi ls mit EINER te im angebot haben! da ist es dann sogar noch platzsparender, als mit fi

lg, anna

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Mit einer Pflicht ist das so eine Sache. Es konntrolliert doch keiner. Beim Autofahren gibt es eine Anschnallplicht, wenn dich die Polizei erwischt und bist nicht angeschnallt gibt es eine Strafe. Wenn kein FI verbaut ist gibt es keine Strafe und es kontolliert auch keiner. Soweit zu den Vorschriften von VDE.

Sollte natürlich mal was passieren und es ist auf einen fehlenden FI zurückführen können sich strafrechlichte Konsequenzen ergeben.

Meine Meinung: Elektrische Anlangen von Vermietern und Wohnungsbaugesellschaften werden Stiefkindlich behandelt. Einmal errichtet und möglichst so belassen, nichts dem Stand der Technik und Vorschriften anpassen.