Schwerbehindertenausweis und zugfahren ICE und ic?

7 Antworten

Der Behindertenausweis 100 % berechtigt nicht zu kostenlosen Fahrten mit IC/ICE. Also normale Preise (für 1 Erwachsener plus 1 Kind).


Beim Merkmal aG kann man eventuell Regionalzüge und Busse kostenlos inkl. Begleitperson benutzen. Es gibt auch bestimmte Voraussetzungen ( Rollstuhl muss geeignet sein )

Hängt alles Merkmal und vom Grad der Behinderung ab. Eventuell kann man wählen zwischen Kfz-Steuerermässigung und Bahnfahrt, wenn man beides möchte, muss man die Wertmarke kaufen.


Der Behindertenausweis hat eine Info zur Bentzung von öffentlichen Verkehrsmitten.


Anton96  03.10.2012, 20:48

Bei der Begleitperson ist das Merkzeichen B im Ausweis relevant nur mit diesem darf eine Begleitperson umsonst mit fahren. Ansonsten enthält deine Antwort auch noch viele weitere Fehlinformationen. Bei so etwas ist eine Antwort nur hilfreich wenn sie auch einigermaßen richtig ist.

kiniro  03.11.2012, 18:51

Ich kann meine Tochter (GdB 80 mit Merkzeichen H und B) kostenlos mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb Deutschlands begleiten.

ÖPNV kostet uns beide nichts und Fernzüge wie ICE sind für mich frei, während Tochter mit der Bahncard 25 vergünstigt reisen kann.

Wer Merkzeichen H hat, bekommt die Wertmarke unentgeltlich.

Hast du selbst einen SBA oder (falls du Kinder haben solltest) eines deiner Kinder?

JohannesJ54  02.10.2012, 21:54

Wenn der Behinderte auf eine Begleitperson angewiesen ist, darf diese kostenlos mitfahren. Wenn das Kind also eine ICE-Karte löst, kann die Begleitperson kostenlos mitfahren. Da würde ich beim Fahrkartenverkauf aber vorher fragen.

Ich kann airwalker nur zustimmen.

Bei Benutzung des ICE muss das schwerbehinderte Kind eine Fahrkarte lösen, die begleitende Person ist kostenfrei. Eine Wertmarke für freies Fahren ermöglicht kostenlose Fahrten des Schwerbehinderten und dessen Begleitperson in Nahverkehrszügen und Zügen eines Verkehrsverbundes.

Zu empfehlen bei einer Fernreise im ICE ist die kostenlose Sitzplatzreservierung.

Ich wünsche Euch allzeit gute Fahrt.


twinsmom 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 12:10

Aber da Kinder bis zu einem gewissen alter frei fahren. Wäre die Begleitperson trotzdem frei?

Anton96  03.10.2012, 20:49
@twinsmom

Du solltest bei der Bahn Nachfragen, den das ist ein Sonderfall.

Selbst wenn man den IC oder ICE Zuschlag entrichtet, berechtigt es Schwerbehinderte nicht im IC oder ICE zu fahren. Um möglichst bequem und ohne viele Umstiege zu reisen, muss der volle Reisepreis für IC oder ICE entrichtet werden, obwohl bundesweit freie Fahrt für Schwerbehinderte mit Ausweis und Wertmarke seit 2011 möglich ist.

Du kannst kostenlos mitfahren - gilt auch für den ICE.

Für deine Tochter wird es günstiger, wenn du für sie eine Bahncard ausstellen lässt. Dann muss sie nicht mehr den vollen Kinderpreis bezahlen.

darfst keine ice fahren nur regio bahn kannst zur bahnhof gehen und auskumpf einholen


kiniro  03.11.2012, 18:51

Das ist vollkommen falsch!