Schwarzarbeit oder nicht?

1 Antwort

Da bis dahin nicht bekannt war wie ernst die Sache ist hat er erst jetzt für Mai ein Kleingewerbe angemeldet.

Er hat ein Gewerbe angemeldet. Ein Kleingewerbe gibt es weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht.

Jedoch ist die Frage ob es da noch Probleme geben könnte für ihn.

Sofern er nun tatsächlich alle Einkünfte erklärt und damit versteuert, dann nein. Wenn er natürlich noch Einkünfte verschweigt, dann kann es zu weiteren Problemen kommen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Cmaris 
Fragesteller
 11.05.2024, 23:00

Aber das Gewerbe ist ja für Mai angemeldet, also können vergangene Einkünfte von November bis April nicht gemeldet werden. Die, die ab Mai reinkommen werden natürlich gemeldet

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john4711  11.05.2024, 23:06
@Cmaris
Aber das Gewerbe ist ja für Mai angemeldet, also können vergangene Einkünfte von November bis April nicht gemeldet werden.

Warum nicht? Natürlich können die Einkünfte aus der Vergangenheit erklärt werden.

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Cmaris 
Fragesteller
 11.05.2024, 23:15
@john4711

Achso ich dachte es dürfen nur die eingetragen werden die auch zur Zeit des Gewerbes erfolgten. Da man ja somit zugibt, dass es davor schon Einkünfte gab

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john4711  11.05.2024, 23:26
@Cmaris
Da man ja somit zugibt, dass es davor schon Einkünfte gab

Aber wenn es doch so war? Davon abgesehen bedeuten Einkünfte ja nicht gleich, dass man auch gewerblich tätig ist.

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Cmaris 
Fragesteller
 11.05.2024, 23:56
@john4711

Oke oke danke, wir reden hier ja eh nicht von endlos riesigen Summen also ist alles überschaubar

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Mungukun  11.05.2024, 23:58
@Cmaris

Irrelevant. Jede Summe ab dem ersten Cent ist zu versteuern.

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john4711  12.05.2024, 00:14
@Cmaris
Oke oke danke, wir reden hier ja eh nicht von endlos riesigen Summen also ist alles überschaubar

Ich bin mir nicht sicher, ob das die richtige Einstellung ist, um ein Gewerbe zu beginnen.

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