Schule verlassen, geht das?
Hallo,
ich bin 16 Jahre alt und mache gerade meinen Realschulabschluss in der 10ten klasse. Ich schaffe es aber nicht da meine Noten nicht ausreichend sind. Ich habe aber schon eine Ausbildungsstelle als ZFA und dafür brauche ich nur meinen Hauptschulabschluss. Ich habe zu Zeit Probleme in die Schule zu gehen und Panik und ich denke mir wenn ich eh mein Realschulabschluss nicht schaffe und es auch nicht brauche für meine Ausbildungstelle, wofür sollte ich mir dann denn psychischen Druck machen und trotzdem weiterhin zu Schule gehen. Kann ich jz Schule abbrechen und aufhören dahin zu gehen? Meine Ausbildung fängt ja eh schon bald an ( ab den 01.08.2023).
ich freue mich über eine Antwort.
Viele Grüße
4 Antworten
Solange du schulpflichtig bist, kannst du nichts abbrechen. Zieh die Schule durch, wenn du eh eine Ausbildung im Sommer beginnen kannst. Dein Leistungsdruck sollte ja gering sein, wenn du weißt, dass du auch mit HSA genommen wirst.
. Kann ich jz Schule abbrechen und aufhören dahin zu gehen?
Nein, da Du bis zu deinem 18. Lebensjahr schulpflichtig bist.
wofür sollte ich mir dann denn psychischen Druck machen und trotzdem weiterhin zu Schule gehen
Das ist die Frage...Warum machst Du dir Druck, wenn der Schulabschluss eigentlich egal ist? Da würde es reichen, wenn du einfach nur anwesend bist.
Dann lass dich nicht mehr mobben und lerne über den Dingen zu stehen. Wird dir helfen dich weiterzuentwickeln. Solltest du in der Lehrer dann auf jemanden treffen der dir nicht grün ist, kannst du dann auch nicht einfach zu Hause bleibe.
Du solltest auf jeden Fall bis zum Ende des Schuljahres weiterhin zur Schule gehen.
Daheim rumgammeln wird dir nämlich nicht gut tun.
also grundsätzlich hast du nach der Klasse 9 die Berufsreife erreicht und hast damit einen berufsqualifizierenden Abschluss erreicht. Die Klasse 10 absolvierst du in einer sogenannten Wahlschulform und bist nicht zwingend schulpflichtig. Du bzw. deine Eltern können bei der Schulleitung einen Antrag auf Abmeldung von der Schule stellen. Mit Beginn der Ausbildung wirst du für die Dauer der Ausbildung wieder Berufsschulpflichtig und hast danach deine Schulpflicht erfüllt.
Wenn deine Ausbildung am 1.8.23 beginnt. Muss deine Schule dich so oder so ab dem 1.7.23 freistellen, weil du ein Anrecht auf mindestens 4 Wochen Erholungszeit vor Beginn der Ausbildung hast.
Einfach mal googlen
Gruß aus der Schule
Ich mache mir nicht Druck wegen meine Leistung. Ich werde in der Schule ausgeschlossen und gemobbt daher gehe ich sehr ungern dahin