Schulabschluss. Sachen Anhalt?

1 Antwort

Wenn im Abschlussjahr die gleichen Regeln gelten wie bei den Versetzungsregeln in den anderen Schuljahren, dann ist der Notenausgleich im § 4 der Versetzungsordnung geregelt. Und wenn die 5 in Mathe die einzige ist, dann kannst Du ausgleichen. Den Paragraph 4 findest Du auf Seite 2

https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Verordnungen/Versetzungsverordnung.pdf

Aber die Prüfungsnoten sind nicht allein entscheidend, soweit ich weiß. Welchen Durchschnitt Du hast, können wir Dir mit den Informationen nicht sagen. Der ist aber auch nicht so wichtig. Hauptsache Du hast bestanden und bekommst das Abschlusszeugnis.

Gruß Matti

mondfaenger  30.04.2024, 22:19

Die Praxis sieht ganz anders aus! Mach ihm doch hier nicht falsche Hoffnungen!

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Kuhlmann26  01.05.2024, 09:06
@mondfaenger

Ich sage mal so: Dass der im SWR ausgestrahlte Fall so eine Seltenheit ist, liegt nicht daran, dass Menschen mit einem Hauptschulabschluss nicht fähig wären, Medizin zu studieren, sondern daran, dass Menschen mit Deiner Haltung darüber bestimmen wollen, dass sie das nicht tun dürfen und entsprechende Regeln aufstellen.

https://youtu.be/lFWOmAKEAMA?si=jf90EBZ9h_M0d63S

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mondfaenger  01.05.2024, 09:34
@Kuhlmann26

Sollen nun Hauptschüler die Unis stürmen? Das dürfen sie natürlich gerne tun wenn sie zuvor das Abi schaffen.

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Kuhlmann26  01.05.2024, 09:47
@mondfaenger
… wenn sie zuvor das Abi schaffen.

Ich sage ja, Du möchtest gerne darüber bestimmen, wer hier studieren darf und wer nicht. Mir ist der Herr Montgomery zwar nicht sehr sympathisch, aber er hat als Chef des Marburger Bundes vor vielen Jahren einen richtigen Satz gesagt: Bei uns studieren nicht diejenigen Medizin, die Arzt werden wollen, sondern die mit einem Einser Abitur.

Wenn Du Dir den Beitrag anschaust, erfährst Du, dass der Protagonist kein Abi hat und trotzdem zu Studium zugelassen wurde.

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