Schrebergarten . Brandgefahr durch Feuer . Böller?
Hallo,
wir haben einen Schrebergarten/Kleingarten, in dem alle Hütten Zäune und weiteres aus Holz sind. Unser Nachbar, der immer alles übertreiben muss macht und Sorgen hinsichtlich Brandgefahr...
...abgebrannte Chinakracher in unserem Garten ...Holzverbrennung im Grill direkt an unserer Grenze ...Holzverbrennung zwischen beiden Holzhütten mit Abstand von jeweils maximal 3 Metern ...Holzverbrennung in Feuerschale mit ca.1 m hohen Flammen
Sind unsere Bedenken berechtigt? Oder einzelne berechtigt?
3 Antworten
Aktuell ist die Brandgefahr durch die längere Trockenheit relativ hoch. Daher sind die Sorgen berechtigt
Naja, was ist denn deine Präventions-Alternative wenn ich jetzt sagen würde das deine Sorgen berechtigt wären?
In der Laube wohnen wird wohl kaum in Frage kommen um immer zur Stelle zu sein, und sonst wirst du wohl recht wenig dagegen tun können nehm ich an :/
Natürlich nicht. Es sind Nachbars Ängste, welche er weiter verbreitet. Soll er doch. Erfreut euch an eurem Garten, seht wie alles wächst und sich entwickelt und stellt eine Gießkanne Wasser neben den Grill. Falls mal die Welt im Gewitter untergeht, oder der Blitz einschlägt oder besagter Nachbar am Grill auftaucht. Die Gartenlaube kann man gegen Feuer usw. außerdem versichern.
Naja, wenn man nicht da ist, dann gibt es auch kein offenes Feuer.
Also wenn ich nicht da bin dann kann der Nachbar kein offenes Feuer machen. Bitte erkläre dies.
Jeder ist für sein Feuer selbst verantwortlich. Wenn ein Nachbar böllert und bei dir was abbrennt, dann muß dir dieser Nachbar den Schaden bezahlen. Gilt auch für Grillen u.ä.
Aber 1. nur den Zeitwert ...und 2. wie will der Nachbar einen emotional entstandenen Schaden bezahlen ...oder den Verlust der Gartenhütte über Monate ...oder den Zeitaufwand den man hat?
Zeitwert wäre mir neu. Die Hütte wird zum gleitenden Neuwert berechnet und auch erstattet. Der Inhalt ist Hausrat, auch eine Neuwertversicherung. Nix Zeitwert.
Du sprachst von dem, was der Nachbar erstatten muss ...und das ist der Zeitwert.
Eigen vor fremd. Der Nachbar kann solche vorsätzlichen Schäden nicht über seine PHV versichern. Und ob er überhaupt genügend Kohle hat das selbst zu bezahlen...
Vorsatz ist nachzuweisen, aber wie? Und zur PHV wird ein Schuh daraus.
Die Laube ist gegen Feuer versichert. Aber wer will mehrere Wochen keine Laube haben (Versicherungssachverständiger - Entsorgung - Neuaufbau u.dgl.) und auch Verlust vieler privater -emotionaler- Gegenstände ...)? Eine Gießkanne Wasser kann man aufstellen, aber was ist wenn man nicht anwesend ist?