Schmuck aus Asche eines verstorbenen?

4 Antworten

In Deutschland herrscht grundsätzlich Friedhofszwang und streng genommen ist die Verarbeitung der Asche des Verstorbenen in ein Schmuckstück nicht gestattet. Es gibt aber sogenannte Grauzonen, wodurch es möglich ist. Es gibt durchaus die Möglichkeit einen kleinen Teil der Asche zu entnehmen und sie für die Vearbeitung in einen Schmuckstein in die Schweiz bringen zu lassen. Der Rest der Asche wird dann wie üblich bestattet.

Hallo Kim,

es ist möglich - wenn Du eine/n BestatterIn Deines Vertrauens findest, die/der für derartige, zutiefst menschliche Wünsche Verständnis hat und dafür Sorge trägt, daß dieses Bestattungshaus die Urne ausgehändigt bekommt, bevor sie zum Friedhof gebracht wird, um bestattet zu werden.

Auch manch' privates Krematorium ist da großzügiger, als die kommunalen und macht es selbst, wenn der Bestatter das Medaillon gleich mitgibt.

Gesetzlich erlaubt ist eine sogenannte Aschenteilung (und um eine solche handelt es sich ja - auch, wenn nur ein Gramm für ein Medaillon entnommen wird) allerdings nicht - es kommt also nicht "nur" darauf an, daß die Angehörigen zum Bestatter Vertrauen haben - umgekehrt muß der/die BestatterIn auch den Angehörigen vertrauen können - schließlich setzt es/sie seine Gewerbeerlaubnis auf's Spiel, wenn die Ordnungsbehörden "davon Wind bekommen"....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 21 Jahre Berufserfahrung

die asche eines verstorbenen gehört an den ort, wo sein maßgebliches wirden stattfand.