Ryanair Sitzplatz zugewiesen am Flugsteig?
Hi,
ich habe gestern Abend einen Flug bei Ryanair eingecheckt und wollte dann einen Sitzplatz kostenpflichtig reservieren doch es war nicht möglich da alle anscheinend schon belegt waren also habe ich den Check in ohne eine Sitzplatzreseevierung durchgeführt und jetzt steht bei mir: Sitzplatz zugewiesen am Flugsteig und Sitzplatznummer lautet 00. kann es sein, dass Ryanair den Flug Übebucht hat und ich nun morgen am Gate hängen gelassen werde, weil ich nicht genau 48 Stunden sondern „nur“ 36 Stunden vor Abflug eingecheckt habe ?
4 Antworten
Keine Panik, das ist ganz normal, Ryanair lässt nur einen Teil der Sitzplätze kostenpflichtig reservieren.
Überbucht wird bei Ryanair nicht.
Ja, das kann durchaus passieren.
In dem Fall - also, wenn du tatsächlich stehengelassen wirst - an deine Fluggastrechte denken.
Falls dir das Bording verweigert wird, weil Ryanair die Maschine überbucht hat, stehen dir folgende Entschädigungsleistungen zu:
Flugstrecke bis 1500 km - 250 Eur
ab 1500 km innerhalb EU - 400 Eur
etc. pp.
Diese Rechte setzt man am besten über einen entsprechenden "Fluggastrechte-Anbieter" durch - die sind seriös und bekommen im Erfolgsfall einen Prozentsatz des Geldes ab. Alleine hat man gegen die Airlines meist keine Chance.
Übrigens: mit einem Gutschein oder einer höheren Buchungsklasse (die es bei Billigfliegern ja meist ohnehin nicht gibt) musst du dich nicht abspeisen lassen.
ich kann berichten dass ich das problemlos auch ohne Einschaltung einer Anwaltsfirma gemacht habe letztes Jahr, aber das war auch nicht Ryan, die sind ja nicht bekannt für, hm .. kundenfreundliches Verhalten.
Ryanair muss dir ja einen anderen Flug zur Verfügung stellen, den Flug der anderen Airline kannst du ebenfalls umbuchen und das Hotel bleibt dir ja erhalten, du kommst nur etwas später an.
Je nach Entfernung gibt es ja auch deutlich mehr Entschädigung, denn der Anspruch auf Ausgleichszahlt gilt nicht nur für den ausgefallenen Flug (bzw. dessen kurze Strecke), sondern auch für den direkten Anschlussflug (also die Gesamtentfernung). Da kommen schnell ganz andere Summen ins Spiel. Dazu gibt es übrigens schon etliche rechtswirksame Urteile.
Ist natürlich trotzdem immer blöde - aber deshalb sollte man auch immer genügend Zeit zwischen den Flügen einplanen, wenn man selbst Teilstrecken bucht.
Ryanair überbucht nicht, schon alleine weil die Entschädigung zu teuer wäre.
lach - dann behalte mal deine rosa Brille auf .... bei den vielen Rechteportalen sind ziemlich viele Ersatzansprüche anhängig
Natürlich würden Überbuchungen zum Konzept passen.
Erstens, weil in keinem Flieger ein Platz leer bleiben soll - denn das würde den Gewinn schmälern. Erfahrungsgemäß wissen die Airlines aber, dass nicht alle Gäste erscheinen ...
Zum Zweiten ist es häufig so, dass Fluggäste bei den Billigpreisen auch mehrere Tickets (bei verschiedenen Airlines) buchen - die dann auch nicht mehr stonierbar sind und daher Plätze leer bleiben .... auch dem kann man entgehen, wenn man Überbuchungen zulässt.
Weiterhin sind bei den Billigpreisen schnell mal Flüge gebucht, die man dann aus diversen Gründen doch nicht antritt. Wie gesagt, Stornierungen sind bei den Preisen ohnehin nicht vorgesehen - auch so bleiben Plätze frei ....
Den Entschädigungszahlungen versucht man eben zu entgehen, indem man sittenwidrige AGB schreibt (ist ja zum Glück verhindert worden!) oder sich eben querstellt.
Ryanair führt - meine ich zumindest - die Statistik der Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen und Annulierungen an - auf jeden Fall spielen sie da ganz ganz oben mit. Wenn diese Zahlungen also so überhaupt nicht in deren Preispolitik passen würde, dann würden sie sicher erst einmal da für Ordnung sorgen - tun sie aber nicht. Sondern sie machen den Passagieren und deren berechtigten Ansprüchen das Leben so schwer wie möglich - dann geben viele viele auf ....
Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen und Annulierungen an
Eben. Aber nicht für Überbuchungen.
Ich bin der letzte, der Ryanair vertedigen würde. Aber ich konnte nicht einen Bericht über Passagiere finden, die wegen Überbuchung nicht in den Flieger durften. Wenn Du einen findest, lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Und Ryanair verkündete mehrfach, öffentlich und ohne Not, dass sie nicht überbuchen.
ja, sie können verkünden was sie wollen - aber auch die Billigflieger überbuchen ihre Maschinen. Man kann natürlich immer gerne glauben, was die Presseabteilung so von sich gibt - das bleibt jedem selbst überlassen.
Diese Rechte setzt man am besten über einen entsprechenden "Fluggastrechte-Anbieter" durch - die sind seriös und bekommen im Erfolgsfall einen Prozentsatz des Geldes ab.
Der "Prozentsatz" ist ca. ein Drittel, das muss man schon überlegen.
Alleine hat man gegen die Airlines meist keine Chance.
Dass man "meist keine Chance hat", wird natürlich von diesen Portalen propagiert, in der Praxis ist es meist halb so wild. Ich kenne viele Fälle, wo das problemlos geklappt hat in Eigenregie ohne Anwalt & Co.
Ich selbst habe letztens ein solches Portal genutzt, weil ich meinen Urlaub in Ruhe genießen wollte, anstatt Papierkram zu erledigen. 5 min. Daten eingetippt, und noch vor Ende des Urlaubs hatte ich 800,- EUR auf dem Konto (von erstatteten 1.200). Man muss halt für sich einschätzen, wieviel einem der Komfort und die Sicherheit wert ist (Provision zahlt man nur im Erfolgsfall)
Ja, es stimmt, dass man ca. 30 % an Erfolgsprovision zahlt - bevor man aber gar nichts bekommt, weil man überfordert ist, sich abspeisen lässt, überhaupt keine Antwort bekommt, falsche Antworten bekommt, mit "widrigen Umständen, die man nicht zu verantworten hat" abgespeist wird ....
Häufig geht es um ausländische Airlines, da muss übersetzt werden etc. Im aktuellen Reisemagazin "Clever reisen!" ist genau dies ein Thema .... die Thematik ist seit mind. 15 Jahren mein täglich Brot - da bin ich ziemlich im Thema drin .... aber jeder darf natürlich immer seine höchstpersönliche Meinung haben.
Klar! Da bin ich ganz bei Dir. Bin sicher dass es schwierige Fälle gibt und man als Privatmann nicht immer problemlos an sein Geld kommt. Ich habe es wie gesagt auch gerne in Anspruch genommen und war von der einfachen Abwicklung begeistert. Aber bei einem einfacheren Fall würde ich es künftig evtl. selbst versuchen.
So was kann nicht nur bei Ryanair passieren.
Sei jetzt wenigstens frühzeitig am Flughafen, sonst hast Du ggf. rechtlich schlechte Karten.
Genau so was ist bei Überbuchung im Fall der Fälle der entscheidende Lapsus.
lach - schon klar. Und warum war es dann der Plan von Ryanair, in ihren AGB den Fluggästen verbieten zu wollen, Ansprüche, aus verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen an Fluggastrechteportale abzutreten?
Zum Glück sind sie damit nicht durchgekommen - und wie gesagt, bei Euflight und den anderen Portalen sind genügend Streitfälle anhängig.
Dann hast du nicht richtig recherchiert - frag mal bei den Fluggastrechteportalen nach - und natürlich verkündet Ryanair das offiziell so -
Nein, eingecheckt ist eingecheckt.
Das Ding ist, ich muss danach noch einen Anschlussflug einer anderen Airline bekommen und stehe vor dem Urlaub. Das heißt ich könnte alles absagen und Ryanair würde mir grade mal 250€ geben ? Hotel und andere Flüge muss ich ja trotzdem zahlen