Rückgaberecht bei Eigenverschulden?
Wie wird das gehandhabt? Angenommen man bestellt im Internet etwas und zerstört dies aus Versehen, sagt es dem Verkäufer aber nicht und schickt die Ware als Defekt zurück.
Bekommt man da eine Erstattung?
5 Antworten
Wer einen Schaden verursacht, ist schadensersatzpflichtig. Dabei ist es egal, ob das absichtlich oder "aus Versehen" war.
Bekommt man da eine Erstattung?
Nein.
Und im ungünstigsten Fall bekommst Du eine Betrugsanzeige.
Nein dann bekommt man eine Betrugsanzeige
Nein, bekommt man nicht.
Es sei denn, es ist ein sehr großes Versandhaus, das bei der Eingangskontrolle nur Hiwis hat, die den Barcode der Rücklieferung einscannen und die Ware unkontrolliert auf nen Haufen werfen.
Nicht alle Versandhäuser verkaufen Rücksendungen erneut. Manche werfen die geöffnete Ware weg, andere übergeben sie an Aufkäufer, die sie auf Ebay verticken.
Vielleicht aber auch eine Anzeige wegen Betrugs. Die sind doch nicht blöd.