Rückgabe bei eBay Kleinanzeigen? Nein, oder?
Ich habe 2 Tops auf eBay verkauft und nun will derjenige meine Adresse und sie wieder zurück schicken. Ich habe in die Beschreibung jetzt nicht genau geschrieben das das nicht geht aber es ist doch klar das man bei eBay klein anzeigen nicht "zurückgeben" kann. Darf ich jetzt einfach sagen nein? Oder muss man in der Beschreibung gesagt haben das es kein Rückgabe gibt?
Danke im Voraus!
8 Antworten
Ein Recht auf Rückgabe gibt es nie.
Der Käufer hat aber grundsätzlich immer das Recht, den Artikel im beschriebenen Zustand zu bekommen. Weicht der Artikel von der Beschreibung ab, musst du als Verkäufer nachbessern. Oder, falls das nicht möglich ist, dem Käufer Schadenersatz zahlen. Ob du den Artikel zurückgschickt haben möchtest, bleibt dir überlassen.
Weiterhin kannst du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschliessen. Hast du das getan?
Falls nein, stehst du ein halbes Jahr dafür gerade, dass der Artikel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch den Zustand behält, der in der Beschreibung genannt wurde.
Wenn der Käufer dir den Artikel zurückschicken möchte, kannst du ihn nicht daran hindern. Er gehört ihm, er kann damit machen, was er will.
Leider hast du nicht geschrieben, was sich der Käufer von der Rücksendung verspricht?
Wenn man etwas verspricht, dann muss man sich auch daran halten. Tut man das nicht, kann es sehr teuer werden.
Viele Privatverkäufer denken dass es in diesem Fall keine Gewährleistung gibt oder versuchen mit Formulierungen wie "Privatverkauf - keine Gewährleistung oder Rücknahme" ihren Kopf aus der Haftungs-Schlinge zu ziehen.
Aber so einfach geht das nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies klar bestätigt. Anlass des Streits war in diesem Fall ein "schönes Wanderboot", dass sich jedoch bei genauerem Hinsehen als vermodertes Wrack entpuppte.
Selbst der ausdrücklich erklärte Ausschluss jeglicher Gewährleistung entbindet laut dem BGH-Urteil einen rein privaten Verkäufer nicht von der Haftung, wenn er eine Eigenschaft in der Artikelbeschreibung zugesichert hat.
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Auf Deinen Fall angewendet bedeutet dass, dass der Käufer die Tops zurückgeben kann, wenn Du in Deiner Beschreibung etwas zugesichert hast, was nicht stimmt.
Nehmen wir an Du hast geschrieben "neuwertig" und eines der Tops ist stark verblichen oder hat Löcher oder macht einen "abgetragenen" Eindruck. Dann hat der Käufer sehr wohl ein Rückgaberecht - und zwar auch bei einem Privatverkauf!
Wer behauptet, dass es bei Privatverkäufen grundsätzlich keine Gewährleistung gibt, weiß es entweder nicht besser oder quatscht die immer gleichen falschen Behauptung anderer ungeprüft nach.
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Auch das angeblich "neue EU-Recht" auf das sich viele in ihren Ebay-Beschreibungen berufen, ist totaler Quatsch, denn ein solches EU-Gesetzt existiert gar nicht! Es gelten vielmehr die seit 2002 bestehenden Regelungen im Deutschen BGB.
Dass der Ausschluss der Gewährleistung die arglistige Täuschung (§ 123 BGB) oder gar einen Betrug (§ 263 StGB) nicht einschließen, sollte sich eigentlich von selbst verstehen! ;-)
Hier geht es nicht um freiwillige Rücknahme, die garnicht gewährt wurde, sondern um gesetzl. Sachmängelhaftung.
Auch auf ebay-Kleinanzeigen und auch als privater Verkäufer haftest du selbst bei wirksamen Ausschluss für sachmängelfreie Übergabe. Hier sogar darüberhinaus für später auftretende Mängel :-(
Meint, die Ware muss immer eine Beschaffenheit aufweisen, wie sie "bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann", soweit keine Mängel benannt wurden. Deoflecken oder ausgleierte Bündchen sind eben keine Gebrauchsspuren, sondern ein Mangel.
Und als Privatverkäufer schliesst man immer eine gesetzl. Sachmängelhaftung wirksam (!) aus: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Falls du diese Spielregeln nicht beherzigen willst, solltest du auf Versenddungskauf verzichten: Was bei persönlicher Prüfung bei Abholung nicht reklamiert wurde, gibt keinen Sachmangel und damit kein Haftung her :-O
G imager761
Nein,die musst du nicht zurück nehmen.
Wenn mit denen alles in Ordnung ist und wie beschrieben verkauft wurden hat er oder sie kein Recht die zurück zu geben.
Bei eBay Kleinanzeigen musst du das nicht zurücknehmen wenn du das nicht willst
Okay