Rückerstattung Reise Dänemark Ferienhaus?
Hallo,
ich habe über Novasol/Dansommer ein Ferienhaus ab dem 30.05.20 in Dänemark gebucht. Wenn die Grenze über den 10.5.20 hinaus geschlossen bleiben sollte, habe ich da ein Anrecht auf eine Rückzahlung? Gebucht wurde das Haus über ein dt. Portal, ansässig ist der Vermittler (Novasol/Dansommer) aber in Dänemark. Umbuchen wäre keine Option, da man den weiteren Verlauf nicht vorhersehen kann. Man hört immer, wenn man sein Ziel nicht erreichen kann! , dann kann man auf eine Rückzahlung bestehen (das ist zumindest beim dt. Recht so)
3 Antworten
Laut deutschem Recht,,welches durch ein neues Gesetz ergänzt wurde.
Der Trend geht zu Gutscheinen.
Ihr werdet defintiv diese Fahrt im Mai nicht antreten können
Novasol bot bis gestern noch eine kostenlose Umbuchung bis 31.05.2021 an. Aber was weiss ich was nächstes Jahr ist (Beruf /Familie usw.) Von einer Rückzahlung wie bei Konzerttickets nach diesem Datum ist bis dato nicht im Gespräch. Und ob es tatsächlich diese Fahrt nicht geben wird, vermag ich bis dato nicht zu sagen. Wie gesagt, i.m. sind die Einreisebeschränkungen nach Dänemark bis zum 10.05. fix. Des weiteren bestehen nach Medienangaben bilaterale Gespräche mit Österreich und Dänemark! (und nur mit denen) unter bestimmten Umständen Grenzverkehr zu ermöglichen.
Kann man so nicht sagen.
Wenn die Dänen weiter lockern und es zulassen, dass Ferienhäuser wieder vermietet werden dürfen, dann wird die Leistung erbracht und Du hast kein Anrecht auf Rückerstattung.
Auch dann nicht, wenn die Grenze geschlossen bleibt.
Wenn aber Ferienhäuser nicht vermietet werden dürfen, dann kann die Leistung nicht erbracht werden - ergo muss der Anbieter stornieren und komplett zurückzahlen. Auf Gutschein oder Umbuchung musst Du Dich nicht einlassen.
Bei Novasol kriegst du nix zurück. Nie, aber gar nie was bei Novasol buchen!
Dansommer kenne ich nicht, aber wenn die auch mit Novasol verbandelt sind, dann Finger weg.