Kann man sich Kosten für ein Monatsticket für Bus und Bahn nach Bewilligung vom Schwerbehindertenausweis erstatten lassen?

5 Antworten

Erst mit Erhalt (!) des Schwerbehindertenausweises mit Merkmal G kannst du den öffendlichen Nahverkehr kostenlos nutzen (zusammen mit dem Wertbon für 80 Euro pro Jahr). Du musst dann dein Abo bei deinem Verkehrunternehmen selber kündigen. Eine Kostenerstattung (auch keine rückwirkende) gibt es nicht.


Wippich  24.05.2018, 19:02

Heißt das das man trotzdem 80 Euro zahlen muss?

0
Curasanus  25.05.2018, 11:07
@Wippich

Ja. Ohne Wertkarte gilt der "Freifahrtschein" nicht.

1

Wie drückt sich Deine Gehbehinderung aus? Benötigst Du Hilfsmittel zur Fortbewegung?

nein, rückwirkend geht nix zu erstatten. Ob man, wenn dann eine Wertmarke vorhanden sein sollte (dazu müssen ja bestimmte Merkzeichen vorhanden sein) eine vorzeitige Kündigung des Abos geht, dass dürfte dann wieder abhängig vom Verkehrsbetrieb sein. Aber bereits gezahltes erstattet keiner.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – SBV im Betrieb und als Rollifahrerin selbst betroffen

Mit dem Behindertenausweis allein ist noch NICHTS gewonnen: Du brauchst eine (kostenpflichtige)"Wertmarke", die für ein ganzes Jahr fast 80.-€ kostet. Diese Wertmarke mußt du bei deinem zuständigen Versorgungsamt anfordern.

Ob das rückwirkend geht glaube ich nicht. Aber frag doch bei deinem Verkehrsbetrieb nach.


Meisenhunter  23.05.2018, 16:23

und schauen, ob die was in ihrem Beföderungsbedingungen stehen haben. Falls der Mitarbeiter am Telefon grad nicht so auskunftsfreudig ist (hab ich grad erlebt, drum erlaube ich mir die Anmerkung^^).

0