Kann man sich Kosten für ein Monatsticket für Bus und Bahn nach Bewilligung vom Schwerbehindertenausweis erstatten lassen?
Ich habe derzeit ein Ticket-Abo für Bus und Bahn für meine Stadt. Nun habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung (Gehbehinderung ist mein Problem) gestellt. Sofern der Antrag bewilligt wird, ist es möglich sich die Kosten für das Ticket vom Zeitraum der Antragstellung und Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erstatten zu lassen? Ich würde dann ja ggf. auch das Abo kündigen.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
5 Antworten
Erst mit Erhalt (!) des Schwerbehindertenausweises mit Merkmal G kannst du den öffendlichen Nahverkehr kostenlos nutzen (zusammen mit dem Wertbon für 80 Euro pro Jahr). Du musst dann dein Abo bei deinem Verkehrunternehmen selber kündigen. Eine Kostenerstattung (auch keine rückwirkende) gibt es nicht.
Wie drückt sich Deine Gehbehinderung aus? Benötigst Du Hilfsmittel zur Fortbewegung?
nein, rückwirkend geht nix zu erstatten. Ob man, wenn dann eine Wertmarke vorhanden sein sollte (dazu müssen ja bestimmte Merkzeichen vorhanden sein) eine vorzeitige Kündigung des Abos geht, dass dürfte dann wieder abhängig vom Verkehrsbetrieb sein. Aber bereits gezahltes erstattet keiner.
Mit dem Behindertenausweis allein ist noch NICHTS gewonnen: Du brauchst eine (kostenpflichtige)"Wertmarke", die für ein ganzes Jahr fast 80.-€ kostet. Diese Wertmarke mußt du bei deinem zuständigen Versorgungsamt anfordern.
Ob das rückwirkend geht glaube ich nicht. Aber frag doch bei deinem Verkehrsbetrieb nach.
und schauen, ob die was in ihrem Beföderungsbedingungen stehen haben. Falls der Mitarbeiter am Telefon grad nicht so auskunftsfreudig ist (hab ich grad erlebt, drum erlaube ich mir die Anmerkung^^).
Heißt das das man trotzdem 80 Euro zahlen muss?