Roller fahren trotz MPU?

10 Antworten

Den "Rollerführerschein" (also Klasse A/AM) oder die Mofaprüfbescheinigung?

Ein Entzug der Fahrerlaubnis wirkt sich auf alle Führerscheinklassen aus (auch wenn Du den Führerschein noch hast - der Entzug steht im INPOL und wird bei einer Überprüfung abgefragt). Die Mofaprüfbescheinigung ist hingegen kein Führerschein, Du darfst also weiter Mofa fahren.

Ein Fahrverbot hingegen ist das totale Verbot des Fahrens von motorisierten Fahrzeugen - also weder Roller noch Mofa fahren!


Mau00  28.01.2013, 18:17

Die erste richtige Antwort! DH

0
ginatilan  28.01.2013, 18:39
@Mau00

die erste Antwort die dem Gesetz am nächsten ist, richtig!

aber:

Sowohl bei einem Fahrverbot nach § 44 I 1 StGB wie nach § 25 I 1 StVG als auch bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69, 69 a (II) StGB kann das Ge-richt bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen vom Fahrverbot bzw. von der Sperr-frist ausnehmen.

siehe auch

http://www.fhr.nrw.de/publikationen/fachbeitraege/aktuelle_beitraege/amtsanwaelte/Ausnahmen_vom_Fahrverbot.pdf

trotzdem DH an clemensw

0

Daß Du eine MPU machen mußt, interessiert die Polizei auch überhaupt nicht. Die interessieren sich nur dafür, ob Du eine gültige Fahrerlaubnis hast. Und die hast Du so lange, bis sie Dir von der Fahrerlaubnisbehörde oder durch Urteil entzogen wurde. Wenn das (noch) nicht der Fall ist, dann darfst Du völlig legal fahren. Und wenn man die Frist zur Abgabe der MPU versäumt, dann dauert es noch einige Zeit bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Anmerkung: 25er-Roller darf man sogar fahren, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die dafür erforderliche Mofa-Prüfbescheinigung ist nämlich keine Fahrerlaubnis in eigentlichem Sinne. Das Ding darf man trotz Führerscheinentzuges behalten. Und wenn man keine hat und 25er Roller fährt, dann begeht man lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20(?) € Geldbußte geahndet wird.

in dem Moment wo die Polizisten über Funk Deine Daten kontrollieren kommt raus, dass Du zur MPU musst...Und dann kannst Du davon ausgehen, dass Du Deinen Lappen nicht wiedersiehst...


Mau00  28.01.2013, 18:26

Falsch! Es kommt lediglich raus, dass eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt! Das mit der MPU interessiert keine Sau!

Ausserdem kann er durchaus legal Mofa fahren, wenn er eine Prüfbescheinigung hat oder vor dem 01.04.1965 geboren ist.

1
Mau00  28.01.2013, 18:50
@lupfi

Da bei einer Abfrage nicht raus kommt, dass eine MPU angeordnet ist kann es auch keinen interessieren, da man es ja nicht weis!

Und das andere kannst du nachlesen. Gilt natürlich nur, wenn eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde und nicht bei einem 1 monatigem Fahrverbot wegen zu schnell fahren. Denn eine Prüfbescheinigung fürs Mofa ist keine Fahrerlaubnis und deshalb auch nicht von einer gerichtlichen Entziehung betroffen.

Anders beim Fahrverbot: Dieses verbietet alle motorisierten Kraftfahrzeuge zu führen!

2
ginatilan  28.01.2013, 18:55
@lupfi

Das glaube ich nicht...

solltest/kannst du aber glauben

0
ginatilan  28.01.2013, 18:58

in dem Moment wo die Polizisten über Funk Deine Daten kontrollieren kommt raus, dass Du zur MPU musst...

der Fragesteller muss erst zur MPU wenn er seine Fahrerlaubnis wieder beantragt.

wenn er seine FE nicht beantragen will, und 15 Jahre wartet bis die MPU verjährt ist, kann es also nicht in seinen Daten drinstehen

0

bei einer überprüfung werden sie das aber feststellen und dann braucht du die MPU in den nächsten jahren nicht mehr zu machen....


mx4flavour 
Fragesteller
 28.01.2013, 18:02

warum sollten die alles überprüfen, wenn die keinen verdacht auf irgendne straftat haben?

0

Ich geh jetzt mal davon aus, dass du eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis hast und deshalb zur MPU musst. Falls dem so ist, dann darfst du deinen Roller fahren, so lange er nicht mehr als 50ccm und nicht schneller als 25km/h geht. Denn die Mofaprüfbescheinugung ist keine Fahrerlaubnis sondern nur eine Prüfbescheinigung!

Diese ist nicht von einer gerichtlichen Entziehung betroffen und muss separat entzogen werden bzw. der Richter muss die Auflage aussprechen, dass du auch kein Mofa mehr fahren darfst.

Wenn dein Roller diese Kriterien erfüllt, dann darfst du fahren.