Du wohnst in einem Flachdach Bungalow zur Miete, ist das korrekt ??
In solchem Fall ist der VM in der Pflicht, den Umstand zu beheben. Er kann selbst Gift auslegen ( evtl. mit Sachkundeausweis ) oder, wenn das nicht hilft, einen Kammerjäger beauftragen.
Die Kosten, ca. 300 €, trägt der VM, denn du hast das Recht auf § 535 BGB.
In jedem Fall musst du den Zustand dem VM / der Verwaltung schriftlich per Einschreiben mitteilen und zur Behebung eine Frist von 14 Tagen setzen.
Bekommst du während dieser Frist keine Rückmeldung, kannst du auf Kosten des VM einen Kammerjäger beauftragen und diese mit der nächsten Monatsmiete verrechnen. Teile aber deine Vorgehensweise dem VM mit.