Reiten; geschlossene Prüfung!?

3 Antworten

Wenn du ein Turnier nennst (nach LPO) wird dir angezeigt (unter Profil) welche Leistungsklasse und ob du auch geschlossene Prüfungen reiten kannst.

Die Aussage es dürfen keine "Berufsreiter" in geschlossenen Prfg. starten ist sehr ungenau. In den Durchführungsbestimmungen zu § 63 LPO steht: In geschlossenen Prfg. dürfen starten wer keinerlei Platzierungen im Anrechnungszeitraum (vgl. § 62.1 bis 01.10 des vorvorletztem Jahres b. z. 30.09 des Vorjahres) mit mehr als 3 verschiedenen Pferden in der betreffenden Disziplin (inkl. Aufbau-LP, exkl. Pony-LP und auf Antrag Mannschafts-LP). Keinerlei Teilnahme an LP derKl. S*** und/oder höher der betreffenden Disziplin vom o. g. Zeitraum. Einstufung in Leistungsklasse D 2 bis D 6 bzw. S 2 bis S 6.

geschlossene Prüfungen dürfen nicht von Berufreitern geritten werden also da ich denke dass du nicht berufsreiter bist darfst du die prüfung melden