Reisen mit Minderjährigen

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Betreuung von Erwachsenen verreisen.

Deshalb empfiehlt sich für diese Altersgruppe eine organisierte Reise mit volljährigen Aufsichtspersonen. Um für alle Fälle gerüstet zu sein, sollten rechtzeitig die nötigen Versicherungen abgeschlossen werden. Auch wichtige Dokumente wie Personalausweis, Reisepass (für Reiseziele außerhalb der EU), Krankenkarte und Reisevollmacht der Eltern dürfen im Reisegepäck nicht fehlen.

Neben dem obligatorischen Personalausweis beziehungsweise dem Reisepass sollten Jugendliche auch eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern dabei haben, die darin den Urlaub ausdrücklich erlauben. Eine elterliche Reisegenehmigung sollte auch dann mitgeführt werden, wenn eine andere volljährige Person mitreist, die nicht das Sorgerecht hat.

Minderjährige, die ohne eine solche Vollmacht ins Ausland reisen, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Reisevollmacht berechtigt außerdem zu allen Geschäften, die im Rahmen einer Urlaubsreise üblicherweise getätigt werden wie zum Beispiel die Hotelbuchung.

Neben der schriftlichen Erlaubnis der Eltern sollten in der Vollmacht das Ziel der Reise, Reisedauer (bzw. der Zeitraum für den die Vollmacht gelten soll) sowie die Telefonnummer der Eltern vermerkt sein.

Die Reisevollmacht darf nicht älter als sechs Monate sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit, die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweise der Eltern mitgeführt werden. Nur so kann ein Polizist oder Zollbeamter im Ausland sicher sein, dass die Unterschriften auf der Vollmacht nicht gefälscht wurden.

Haben beide Eltern das Sorgerecht, müssen auch beide unterschreiben. In einigen Ländern muss die Reisevollmacht zusätzlich beglaubigt werden, muss die elterliche Einverständniserklärung vor der Einreise bei einer Auslandsvertretung oder bei einem Notariat beglaubigt werden.

Einige Länder, darunter Brasilien, verlangen eigene Formulare für die Einreise von Minderjährigen. Diese können direkt von der Webseite der Botschaft des Reiselandes herunter geladen werden.

Je nach Reiseland gelten andere Bestimmungen für elterliche Reisegenehmigungen und für die Einreise von Minderjährigen.

Informieren Sie sich deshalb auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und der Botschaft des jeweiligen Reiselandes, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.

Also Erkundigungen bei Ämtern sind auf jedenfall einzuziehen!!

Viel Glück


puby1010 
Fragesteller
 17.11.2010, 08:23

Gibt es da noch eine Grenze bei Minderjährigen?

Also bestimmte Regelungen für 15 Jährige im Vergleich zu 16jährigen? Oder schenkt sich das im internationalen Gesetz nichts?

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savanne1965  17.11.2010, 08:30
@puby1010

Doch auch da gibt es Unterschiede, wie du im neuen Artikel von mir lesen kannst. So weiter weg man reist umso höher die Ansprüche des Landes.

Denke wegen Kontrollen außerhalb von EU Ländern ist es da am besten sich wirklich jegliche Erkundigungen über das Auswärtige Amt einzuholen. Mache diese Schritte allein deshalb um euch einen Entspannten Urlaub zu gönnen.

Bedacht wegen Entführungen z.B. sind die Bestimmungen auch Stärker!! Asien ist u.a. ein Land wo sich am meisten Kinder prostituieren bzw. dazu gezwungen werden!!

Viel Glück

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savanne1965  17.11.2010, 08:40
@savanne1965

Was ich noch sagen kann, Fluggesellschaften haben alle unterschiedliche AGB's allerdings was das Reisen bzw. der Flugpreis betrifft sind sich fast alle einig das ein Kind bis zum 12 Lebensjahr als Kind preis Verhältnis gilt, aber darüber als Erwachsener preis Verhältnis zählt.

Daher wie gehabt ohne Scheu voran und alles Erkundigen was geht. So bist eben auf der sicheren Seite.

LG Sav

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nochmal ich,

es gibt bei jeder Fluggesellschaft AGB's diese einzuhalten sind. Bei der Lufthansa z.B. heißt es unter anderem.

> Beförderung von Kindern

7.2.2. Vor Vollendung des 5. Lebensjahres dürfen Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens 18 Jahre alt ist oder in Begleitung von Bruder oder Schwester reisen, die mindestens 16. Jahre alt sein müssen. Die Beförderung von Alleinreisenden Kindern vom vollendeten 5. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr muss vorher telefonisch angemeldet werden und unterliegt der jeweils veröffentlichten Gebühr sowie den Bestimmungen, die in unseren Verkaufsbüros und über die Flugschein ausstellenden Reisebüros erhältlich sind.

nun hoffe ich dir damit genüge getan zu haben ;o)

Alles Gute


puby1010 
Fragesteller
 17.11.2010, 08:25

Super super super! Vielen Dank.

Habe deinen obigen Eintrag allerdings noch kommentiert :)

Wenn du da noch was wüsstest wäre das super!

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Alleine Reisen darf sie schon aber ob die Fluggeselschaft informiert werden muss oder nicht hängt von der fluggeselschaft ab ich würde anrufen und nachfragen... ob ihr aber irgend ne bescheinigung von den Eltern braucht weiß ich nicht....

Hallo, Die Antwort von Savanne1965 ist sehr umfassend und auch absolut richtig. Ich habe nur eine kleine Ergaenzung: Die erstellten Dokumente, etc. wie Vollmacht muessen zwingend in Englisch ausgestellt sein. Mit Deutsch kommt man in Asien nicht wirklich weit.

Gute Reise und viel Spass.


savanne1965  20.11.2010, 09:38

Jo, das habsch nicht bedacht. Deine Ergänzung ist Super!!

Alles Gute

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Vollmacht der Eltern ist bestimmt nicht verkehrt! Würde mich zudem beim Reisebüro oder bei der Airline erkundigen, die geben Dir bestimmt Auskunft! ...oder beim indonesischen Konsulat wegen der Ein- bzw. Ausreisebedingungen!