Rechtspfleger? Finanzwirt? Hat jemand Erfahrung mit dem dualen Studium?

3 Antworten

Als Finanzwirt bist du "nur" Mittlerer Dienst, ein Rechtspfleger ist gehobener Dienst.

Das duale Studium bei der Finanzverwaltung schließt mit Diplom-Finanzwirt (FH) ab, dann kommst du in den gehobenen Dienst.

Von BWL habe ich nicht viel gehört im Studium, obwohl das hier viele behaupten, die das Studium aber offensichtlich nicht absolviert haben.

Nach dem Studium bei der Finanzverwaltung stehen dir viele Wege offen, große Industriebetriebe und Steuerberaterkanzleien sind scharf auf solche Leute.

Du kannst dann auch die Prüfung zum Steuerberater ablegen, nach ein parr Praxisjahren.

In erster Linie solltest du nach deinen Interessen gehen. Das Rechtspflegestudium ist juristischer geprägt. Beim Finanzwirt ist zwar auch etwas Jura dabei, aber auch viel BWL etc..

Mit dem Rechtspflegestudium hast du wohl abseits des öffentlichen Dienstes mehr Möglichkeiten, falls du dich noch umorientieren möchtest. Die Beförderungsmöglichkeiten dürften bei beiden Berufsbildern ähnlich sein, wobei das je nach Bundesland schwanken kann. Ich persönlich halte den Rechtspflegerberuf für interessanter.

Und wie sieht das eigentlich aus? Ist ein Rechtspfleger verbeamtet?

Bei beiden Studiengängen bist du im Studium Beamtin auf Widerruf. Nach Abschluss des Studiums dann Beamtin auf Probe und nach der Probezeit dann auf Lebenszeit. Theoretisch gibt es auch die Möglichkeit des Dienstherrn dich nach dem Studium nur anzustellen (also nicht zu verbeamten). Aber das dürfte bei Rechtspflegern und Finanzwirten nicht vorkommen.

Hallo!

Ich habe von 1992 bis 1995 in NRW die Ausbildung zum Dipl.-Rechtspflegerin gemacht, meine beste Freundin in der gleichen Zeit die zur Finanzwirtin. Für mich wäre der Finanzsektor definitiv nichts gewesen, zuviel BWL und Steuerrecht, das war nicht meins. Beim Rechtspfleger haben mich die Rechtsgebiete deutlich mehr interessiert: Betreuungsrecht, Nachlassrecht, Strafrecht....

Bei Gericht kannst du nachher auch noch Gerichtsvollzieher/-in werden.

Ich selber bin nach der Ausbildung zur Staatsanwaltschaft gegangen, weil mich Strafrecht bzw Strafvollstreckungsrecht am meisten interessiert hat. Dort hast du dann auch noch die Aufstiegsmöglichkeit zum Amtsanwalt, das habe ich dann von 2002 bis 2005 gemacht. Da hast du dieselben Aufgaben wie ein Staatsanwalt nur für die 'kleineren" Delikte.

Mit der Rechtspflegerausbildung kannst du nachher auch beim Rechtsanwalt arbeiten oder auch mglw. auch als Quereinsteiger bei der Stadt im Betreuungsdienst oder sowas.

Als Finanzwirt kannst du zum Steuerberater oder vielleicht auch in die Buchhaltung kleinerer Unternehmen.

Damals waren wir von Beginn der Ausbildung an Beamten auf Probe, nach der Ausbildung auf Widerruf und die Verbeamtung auf Lebenszeit kam mit 27.

Ich denke, das ist auch heute noch so.

Eigentlich musst du dir nur darüber klar werden, ob du eher ein Finanzgenie bist, du das total spannend findest, und auch jetzt schon den Durchblick hast im Finanzsektor, oder eher nicht. Wenn nicht, dann würde ich aus meiner persönlichen Erfahrung eher vom Finanzwirt abraten.

Auf jeden Fall alles Gute dir! Der Rechtspflegerberuf ist sehr spannend!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Helefant  24.10.2019, 19:19
Ich denke, das ist auch heute noch so.

Eine informative Antwort jedenfalls. Das mit der Verbeamtung auf Lebenszeit hat sich meines Wissens ein bisschen geändert, aber es ist wohl auch abhängig vom Arbeitgeber. Arbeitgeber ist in der Finanzverwaltung das jeweilige Bundesland. Beim Rechtspfleger wird's wahrscheinlich auch so sein.

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Cowi73  24.10.2019, 19:20
@Helefant

Genau. Arbeitgeber ist das Land NRW beim Rechtspfleger

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