Recht auf Parkplatz am Wohnhaus?

4 Antworten

Hallo Bernhard,

da müssen wir etwas in die Tiefe des Mietvertrages gehen. Dass der Stellpatz nicht extra bezahlt werden musste, bedeutet vorab nichts. Er könnte ja auch anteilig in der Miete enthalten sein oder kostenfrei. Relevant wäre, was zu dem Stellplatz im MV steht (oder in einem anderen Schreiben oder sogar Lageplan) und geregelt ist. Erst dann kann jmd. hier etwas zu Rechtslage schreiben.

Also bitte etwas dazu hier ergänzend posten. 1-2 Fotos helfen meist auch. 😊

Dazu kommt, dass in den Landesbauordnungen der Länder auch eine Verpflichtung steht, Stellplätze herzustellen (i.d.R. mind. 1 Stellplatz pro Wohneinheit oder sogar mehr). In Ausnahmen darf der Bauherr diese gegen Zahlung ablösen. Insofern ist Deine Angaben, dass da nur 1 PKW hinpasst, eigentlich nicht zulässig. Ggfs. ist der Vermieter sogar verpflichtet, z.B. etwas Garten zu einem Stellplatz umzubauen.

Grüße aus dem Schwabenland

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat
Für 2 KFZ ist allerdings kein Platz vorhanden.
Wie ist da die Rechtslage?

Ich verstehe es nun so, dass ihr einen Stellplatz zugewiesen bekommen habt und die zweite Partei auch. Es gibt also zwei Stellplätze.

Wenn nun die Nutzer mehr als ein Auto haben, müssen sie eben selbst schauen wo sie mit ihrem Zweit-/Drittwagen etc. bleiben.

Nur weil ihr vermutlich den zweiten Stellplatz gedulded nutzen könnten ergibt sich daraus kein dauerhaftes Nutzungsrecht.

Calimero833 
Fragesteller
 02.05.2024, 21:23

Für 2 Fahrzeuge reicht der Platz definitiv nicht aus.Jede Partei hat nur ein KFZ.

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Callidus89  02.05.2024, 21:44
@Calimero833

Verstehe. Wenn ihr euren Stellplatz nicht nutzen könnt, weil es eigentlich nicht für zwei Stellplätze reicht, dann wendet ihr euch an euren Vermieter. Sorgt der nicht dafür, das ihr euren Platz nutzen könnt, könnt ihr eure Miete mindern.

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Calimero833 
Fragesteller
 03.05.2024, 21:42
@Callidus89

Wieviel Platz muss eigentlich vorhanden sein,wenn der Platz für 2 PKW ausreichen soll?

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Callidus89  03.05.2024, 22:40
@Calimero833

Kommt natürlich auf die jeweiligen Fahrzeuge an. Aber ich meine die Standardgröße eines Parkplatzes sind 5 m Länge x 2,3 m Breite.

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Wenn der Vermieter der Mieterin einen Platz zusichert, muss er dafür sorgen, dass sie einen hat.

Der vorhandene Platz ist ja eurer, wenn ihr da nun seit 22 Jahren mit dem Auto steht.

Da wirst du dich wohl oder übel mit dem Eigentümer auseinandersetzen müssen, wenn er Eigentümer beider Wohnungen ist! Anders sehe es aus wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt ( 2 Eigentümer ), dann kann der einzelne kein Parkrecht/Stellplatz seinem Mieter zugestehen, da es sich dann um Gemeinschaftseigentum handelt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung