Rasenmähen Mittagesruhe bayern?

2 Antworten

"Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gibt klare Regelungen vor, wann Sie Ihre Nachbarn nicht mit dem Motorengeräusch Ihrer Gartengeräte belästigen dürfen. Werktags dürfen Sie zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr mähen, Sonn- und Feiertage sind ganztägig tabu."

"Rasenmäher mit Verbrennungsmotor und einem Geräuschpegel von über 88 Dezibel dürfen Sie nur zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 und 19:00 Uhr nutzen. Die kürzeren Zeiten gelten auch für Freischneider und Graskantentrimmer."

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/rasenmaehen-welche-ruhezeiten-gelten

Das bei uns von der Gemeinde (Bad.-Württ.) geregelt. Für Privatleute gilt, dass man zwischen 12 und 14 Uhr keine laute Motorgeräte wie Rasenmäher, Motorsägen, Freischneider usw. verwenden soll, für gewerbliche Unternehmen wie Landschaftsgärtner und die Gemeindegärtner gilt dies nicht. Abends ab 20.00 bis 7.00 gilt die Nachtruhe für alle lauten Gartenarbeiten.