Räumungsklage durchsetzbar?

6 Antworten

Eine Räumungsklage bekommt ein Rechtsanwalt wohl schnell formuliert. Insofern wäre kein nennenswerter Zeitgewinn erzielt wenn man nicht bis zum Vertragsende abwartet.

Was dauert ist die Bearbeitung der Räumungsklage bei Gericht. Wenn der volle Instanzenzug (Amtsgericht und Landgericht) ausgeschöpft wird und anschließend noch die Räumungsvollstreckung erfolgen muß, kommt man mit einer Verfahrensdauer von einem Jahr sicher nicht aus. Das kann sich über mehrere Jahre hinziehen.

Der Zeitgewinn durch eine Anwaltsbeauftragung vor Ablauf der Kündigungsfrist ist daher gering. Dem steht das Risiko gegenüber, dass der Mieter doch auszieht und der Vermieter dann auf den Anwaltskosten sitzen bleibt.

Mickerig 
Fragesteller
 08.08.2019, 07:21

Wieso über mehrere Jahre?

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ChristianLE  08.08.2019, 07:30
Wenn der volle Instanzenzug (Amtsgericht und Landgericht) ausgeschöpft wird

Hier muss ich tendenziell widersprechen, bzw. das Geschriebene eingrenzen.

Bei Zahlungs- und Räumungsklagen ist in erster Linie das Amtsgericht zuständig. Erst wenn der Streitwert über 5.000 € liegt, kann eine Revision über das Landgericht erfolgen. Ich habe das während meiner langjährigen Tätigkeit aber nie erlebt.

Laut Fragestellung geht es aber nur um eine Räumung, so dass der Streitwert deutlich unter 5.000 € liegt.

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ArminSchmitz  08.08.2019, 07:45
@ChristianLE

Der Geschäftswert einer Räumungsklage liegt bei der Jahresmiete. Da muss die Wohnung schon sehr klein sein, dass der unter 5000 Euro bleibt. Mehrjährige Verfahren in Räumungssachen habe ich auch schon mehrfach erlebt, zum Glück nicht in eigener Sache.

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ArminSchmitz  08.08.2019, 07:53
@ArminSchmitz

Noch eine Korrektur meinerseits:

In Wohnungsmietsachen ist immer das Amtsgericht erste Instanz und Berufung ist ab 600 Euro Beschwer zulässig.

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ChristianLE  08.08.2019, 09:44
@ArminSchmitz

Eine Berufung ist aber nur dann möglich, wenn der AG-Richter das zulässt, bzw. hierfür ein gewisses öffentliches Interesse an einem Grundsatzurteil besteht.

Bei einer einfachen Räumungsklage ist das eher selten der Fall.

Mit den 600 € hast Du aber recht.

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 Ich habe nämlich gelesen dass Räumungsklagen durchaus 1 Jahr lang dauern können.

Kann sein, kann aber auch nicht sein. Ich habe schon Fälle erlebt, wo die Sache nach 4 Monaten erledigt war.

lohnt es sich noch innerhalb der Kündigungsfrist zum Anwalt zu gehen um eine Räumungsklage so schnell wie möglich durchzubringen?

Nicht wirklich. Wenn Du das schon zu Beginn der 3-Monatsfrist machst, wird dem Mieter die Klageschrift zugestellt. Dieser wird einen entsprechenden Widerspruch einlegen, da deine Klage keinen Grund hat.

Theoretisch kannst Du das 2-4 Wochen vor Ablauf der Frist machen. Da gewinnst Du allerdings nur wenig Zeit und bleibst im Zweifel auf den Kosten sitzen, wenn der Mieter dann auszieht.

Ist die Kündigung denn tatsächlich rechtmäßig, d.h. formell und inhaltlich?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker
Mickerig 
Fragesteller
 08.08.2019, 09:09

Es ist ein Haus mit Anbau. Im Haus wohnt der Besitzer des Hauses und im Anbau die Mieterin. Der Sohn des Vermieters bekommt ein Kind. Die Wohnung im Anbau soll zwecks Eigenbedarfs gekündigt werden, die Familie des Vermieters möchte die Räumlichkeiten selbst bewohnen. Deshalb wurde eine Kündigung wegen Eigenbedarfs geschrieben.

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ChristianLE  08.08.2019, 09:40
@Mickerig
  • Wurden hierbei auch die konkreten Kündigungsfristen berücksichtigt? Gibt es einen vertraglichen Kündigungsverzicht?
  • Wurde der Grund des Eigenbedarf sowie die einziehenden Personen ausführlich beschrieben?
  • Wurde der Mieter auf sein gesetzliches Widerspruchsrecht nach § 574 BGB hingewiesen?

Sobald hier nur einer der benannten Aspekte fehlt, bzw. falsch und unzureichend beschrieben wurde, ist die gesamte Kündigung unwirksam.

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Vor Ablauf der Kündigungsfrist ist die Erhebung der Klage nicht möglich, bzw. sie wird abgewiesen. Denn innerhalb der Kündigungsfrist gibt es noch keinen Rechtsgrund, dass der Mieter ausziehen muss. Er könnte theoretisch ja noch am letzten Tag die Wohnung zurück geben.

Hast du denn schon das Gespräch mit dem Mieter gesucht um heraus zu finden, warum er nicht ausziehen möchte? Und was er dazu meint, wenn er per Gerichtsbeschluss aus der Wohnung geschmissen wird? So eine Information seiten des Mieters kann hilfreich sein für das weitere Vorgehen.

Mickerig 
Fragesteller
 08.08.2019, 09:16

Der Vermieter hat ein Haus mit Anbau. Im Haus wohnt der Vermieter selbst und im Anbau die Mieterin. Der Sohn des Vermieters bekommt ein Kind und soll daher die größere Wohnung im Anbau beziehen. Die Kündigung ist also zwecks Eigenbedarfs.

Als die Familie sich zusammen gesetzt hat und das besprochen hat hat uns die Information ereilt dass die Mieterin in der letzten Wohnung mit Polizei Gewalt entfernt werden musste weil sie sich geweigert hatte auszuziehen.

Diese Information war uns zuvor jedoch nicht bekannt. Deswegen die Angst schließlich erwartet die Familie ja ein Kind und falls sich der Prozess wirklich 1 Jahr hinziehen sollte zuzüglich der Kündigungsfrist wissen wir nicht wie wir das mit Kind und allem regeln da einfach keine Räumlichkeiten wie Kinderzimmer etc zur Verfügung stehen. Falls es zu einer Räumungsklage kommt soll das möglichst zügig bearbeitet werden und da möchten wir uns natürlich absichern so gut dass eben geht.

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Renick  08.08.2019, 10:04
@Mickerig

Man sollte sich darauf einstellen, dass die Wohnung noch nicht geräumt ist, bis das Kind geboren wird. Allerdings sollte es bei einem Neugeborenen nicht so ein großes Problem sein, da man meistens eh gern im Elternschlafzimmer ein Kinderbett aufstellt.

Die Zeit bis zur Räumung ist nicht kalkulierbar. Es ist völlig unterschiedlich, wie schnell die Gerichte Termine haben. Vor der Klage soll eine Räumungsfrist gegeben werden. Und im Urteil wird meistens auch nochmal eine Räumungsfrist gegeben. Und dann dauert es auch noch, bis der Gerichtsvollzieher sich ankündigt.

Und dann das nächste Problem, dass der Vermieter wohl auf den Kosten der Räumung sitzen bleibt. Die Mieterin sieht das wahrscheinlich entspannt, da sie weiß, dass von ihr nichts zu holen ist. Doch eine Räumung kann inkl. aller Nebenkosten leicht auf 3000€ kommen.

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Mickerig 
Fragesteller
 08.08.2019, 10:09
@Renick

Naja aber es gibt ja keine sonstige Alternative oder?

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Renick  08.08.2019, 10:27
@Mickerig

Doch. Man kann der Mieterin 500€ Umzugsbeihilfe anbieten, wenn sie die Wohnung zu einem vereinbarten Termin leer und ordentlich zurück gibt. Das kommt kommt billiger als die Räumungsklage.

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Die Frist ist abzuwarten, ein Anwalt kann erst danach tätig werden.

Informieren kannst Du Dich natürlich schon vorher.

Auf Grund des Verdachtes wird das AG eine Räumungsklage nicht annehmen sondern zurückweisen. Sie wäre rechtlich unzulässig.