Radschutzstreifen befahren erlaubt?
Ich habe seit 30 Jahren meinen Führerschein. Ich spreche jetzt nicht davon, dass man ausreichend Abstand einhalten muss wenn man einen Radfahrer überholt. 1,5 bis 2 Meter.
Ich habe vor kurzem einen Radfahrer im der Stadt überholt. Natürlich habe ich auch Abstand eingehalten. Später kam Gegenverkehr. Natürlich habe ich den Überholvitgang schon längst abgeschlossen. Ich musste da auf den Radschutzstrezfen fahren da es sonst zu eng gewesen wäre. Kann ja nicht im Gegenverkehr fahren. Da Radfahrer hat such da voll aufgeregt. War das wirklich zurecht? Er hat ja selber gesehen, dasd Gegenverkehr gekommen ist. Die Straße war auch relativ schmal.
Vielleicht kommt jemand aus der Gegend. War in Kirchentellinsfurt. Ist ein kleiner Ort im Landkreis Tübingen.
5 Antworten
Aus deiner Situationsbeschreibung geht nicht hervor, was wirklich vorgefallen ist. (Zu viele Widersprüche bzw. ungenaue Beschreibungen.)
Wenn du ihn gefährdet hast, was ungefähr alles ist was auch nur ansatzweise eine Gefahr darstellen könnte, oder ihn behindert hast, lautet die Antwort: Ja.
Wenn es ein Schutzstreifen mit gestrichelter Linie ist darfst du ihn befahren wenn dies notwendig ist. Dabei ist es dann auch egal wenn der von hinten kommende Radfahrer beispielsweise bremsen oder anhalten muss. Es ist nur wichtig, dass du den Radfahrer nicht gefährdest, d. h. der Abstand sollte großzügig eingehalten werden. Du darfst auf dem Schutzstreifen sogar halten aber nicht parken.
Wenn es ein Radfahrstreifen mit durchgezogener Linie ist darfst du ihn grundsätzlich nicht befahren.
Sorry dann war meine Quelle falsch. Ich habe jetzt auch nochmal nachgelesen.
Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und haben eine gestrichelte Linie – sie dürfen von Autofahrenden »bei Bedarf« (StVO) mitbenutzt werden. Gemeint ist hier: ausschließlich dann, wenn der gegenläufige Verkehr sich anders nicht begegnen könnte (z. B. zwei Busse, die sich begegnen).
Wenn er gestrichelt ist, dann ja.
Wenn du ihn genötigt hast, zu bremsen oder auszuweichen, dann ist das gerechtfertigt.
Ich habe ihn ja schon längst überholt gehabt. Das mit dem Gegenverkehr kam ja erst später. Kann ja auch nicht auf der linken Seite fahren wenn Gegenverkehr kommt.
Wo befand der Radfahrer sich denn, als er sich aufgeregt hat? Wieviele Meter entfernt von dir. Neben dir oder hinter dir?
Bin schlecht im schätzen. Ich habe ihn mit ausreichend Abstand überholt. Ich habe auch den Gegenverkehr nicht behindert oder gefährdet. Ich schätze mal das war vielleicht 10 bis 15 Sekunden später. Man darf in dem Ort nur 30 fahren falls das eine Rolle spielt.
Aus der StVO: