Psychischkranke Mutter einweisen?

5 Antworten

Nur bei Fremd-/ oder Eigengefährdung, sorry. Die wird damit nicht gegeben sein.

Das tut mir sehr, sehr leid für dich. Setz dich mit ihr hin und sag dass sie es wenigstens probieren soll. Ansonsten zieh eine Grenze, kümmer dich um dich und such dir selbst Hilfe um damit zurechtzukommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sozialpädagogischer Zug / Berufserfahrung

Eine zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie ist nur möglich, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, also konkrete Selbsttötungsabsichten oder Gewalttätigkeit gegenüber anderen. Auch wenn sie durch die Appetitlosigkeit so stark abmagert, dass es lebensbedrohlich wird, wäre eine zwangsweise Unterbringung unter Umständen denkbar, ich nehme jedoch nicht an, dass das der Fall ist.

Es gibt hier also nur die Möglichkeit, ihr auf freiwilliger Basis Hilfe anzubieten. Wenn sie diese gänzlich ablehnt, kann man, so traurig es ist, leider - zumindest vorerst - nichts machen.

Abgesehen davon, auch wenn ein Hausarzt/Allgemeinmediziner Psychopharmaka verschreiben darf, sollte die Einleitung einer derartigen Therapie bei einer neu aufgetretenen psychischen Erkrankung nach Möglichkeit durch einen Facharzt für Psychiatrie erfolgen.

Deine Mutter sollte doch zu einem Psychiater gehen, der stellt fest, was sie hat und verschreibt passende Medikamente. Es könnte auch Paranoia sein, nicht nur eine Depression. Das erfordert andere Medikamente die dämpfend wirken.

Du solltest ihr gut zureden, dass sie doch zustimmt. Der Psychiater kann ihr wahrscheinlich die Fixe Idee, die sie hat, nicht ausreden. Aber er verschreibt Medikamente, dass es ihr egal ist - sie bekommt dadurch mehr Gelassenheit und Gleichmut. Dann sieht die Welt gleich besser aus.


NinaNicole7010  26.08.2021, 21:10

Ich glaube, dass es Hypochondrie sein kann. Aber der Facharzt müsste in diesem Fall eine Diagnose gestellt haben.

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Nein, du kannst sie nicht zwangseinweisen lassen, sie ist ein erwachsener Mensch. Wenn sie keine Hilfe möchte ist das ihre Entscheidung.

Du bist nicht dafür verantwortlich, dass sie sich um Hilfe kümmert.

Verletzt sie sich oder andere denn auch selbst? Wenn sie für sich oder andere Personen eine Gefährdung ist, dann kannst du sie zwangseinweisen. Ansonsten leider nicht..

Welche Untersuchungen wurden bei ihr denn alles gemacht?