Projektende Arbeitsrecht?
Hallo
Bei uns in der Firma steht möglicherweise ein Projektende an, wenn der Kunde den Vertrag mit unserer Firma nicht verlängert.
Bisher haben wir in der Firma aber noch keinerlei Rückmeldung bekommen.
Gibt es hier gesetzliche Fristen, die der Arbeitgeber einhalten muss, wann wir spätestens darüber informiert sein müssen?
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Bei Zweckbefristungen, wie zum Beispiel auf die Dauer eines bestimmten Projekts, muss der Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen zuvor über den Zeitpunkt der Zweckerreichung und damit des Vertragsendes schriftlich informiert werden.
emesvau
Woher ich das weiß:Recherche