Projektende Arbeitsrecht?

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Bei Zweckbefristungen, wie zum Beispiel auf die Dauer eines bestimmten Projekts, muss der Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen zuvor über den Zeitpunkt der Zweckerreichung und damit des Vertragsendes schriftlich informiert werden.

Quelle

emesvau

Woher ich das weiß:Recherche