PR Pakete unter 18? Wie?

1 Antwort

Vor der Versteuerung kommt die Gewerbeanmeldung.

Und als Minderjähriger geht das nur mit der Zustimmung Deiner Eltern und der Genehmigung des Familiengerichts.

Also erstmal das Gewerbe anmelden und dann versteuern.

Dünnes Eis, auf dem Du da wandelst...

Ergänzung:

Das was Du da tust, ist gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Yesinaz 
Fragesteller
 24.01.2024, 08:25

Und wie ist das ohne pr pakete? Also das Geld dass ich bekomme durch die Nutzung des Codes? PR Pakete sind da nur auf Nachfrage

0
Rasentraktor007  24.01.2024, 09:53
@Yesinaz

Die Verpflichtung zu einer Gewerbeanmeldung hat nichts mit der Auszahlungsmethode zu tun.

Ich habe meine Antwort ergänzt, lesen und verstehen musst Du das allerdings selbst.

0
Yesinaz 
Fragesteller
 25.01.2024, 06:14
@Rasentraktor007

Ich hab alles gelesen danke👍🏻 Ich hab dieses affiliate program jetzt auch beendet bevor ich irgendwas beworben habe

Vielen Dank für die Hilfe

0