Positive MPU Forderung der Führersscheinstelle: Ablegung einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung?
Wurde die MPU bestanden, kann die Führerscheinstelle dennoch Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen haben und weitere Anforderungen an die Wiedererteilung knüpfen. So besteht bei einem längeren Verlust der Fahrerlaubnis die Möglichkeit, dass die Behörde erneut die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen und der praktischen Führerscheinprüfung verlangt. In diesem Fall wird man nach der MPU also noch einmal getestet.
Meine Frage dazu:
Bedeutet dies, das die komplette Fahrschulausbildung mit allen Pflichtstunden absolviert werden muß?
Oder benötigt man lediglich eine Fahrschule, mit der man sich idividuell auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereitet? Und der Fahrlehrer das OK zur Prüfung gibt?
Wer hat dahingehend Erfahrungen?
Ich bedanke mich für die Antworten.
2 Antworten
Theoretischer Unterricht und Sonderfahrten entfallen ..
Ganz ohne Fahrstunden wird dich allerdings niemand in die praktische Prüfung schicken.
Generell: du musst nur die Prüfungen noch einmal ablegen.
Vielen Dank. Genauso ist es. Theoretische Prüfung ohne Fahrschule. Praktische Prüfung mit Fahrschullehrer.
Was ist ein längerer Verlust der Fahrerlaubnis? Gibt es Strafen, die länger als ein Jahr Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen? Nach einem Jahr Sperrfrist muss man keine Fahrschule machen.
Ja. 12 Monate hat sich in der Rechtssprechung als Regelstrafe durchgesetzt (abzüglich der Zeit, in der der Führerschein ggfs bereits sicher gestellt wurde).
In §69a (1) StGB ist das mögliche Strafmaß hinterlegt:
(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.
Kann also bei besonders hartnäckigen Wiederholungstätern auch länger dauern.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht zeitlich begrenzt.
Die Sperrfrist (bei Alkohol idR 12 Monate) ist lediglich die Frist, ab der FRÜHESTENS eine Neuerteilung beantragt werden kann.