Pflegekinder Kostgeld?

4 Antworten

Ich gehe davon aus, dass Deine Eltern für ihn vom Jugendamt oder vom Staat Pflegegeld bekommen. Also muss das für seine Unterkunft bei Euch genügen.

Du kannst Dich also hier nicht mit ihm vergleichen.


Tamara2703 
Fragesteller
 17.10.2023, 13:43

Hatte ich vergessen zu erwähnen, das kostgeld wurde bei uns immer angespart für Führerschein und Auto, sprich war nicht zur Unterstützung

0
Whatelse23  17.10.2023, 13:54
@Tamara2703

dann steht es Deinen Eltern doch frei, sich davon was fürs Kostgeld zu nehmen

1
Tamara2703 
Fragesteller
 17.10.2023, 15:23
@Whatelse23

Das ist der Punkt, es wird verboten vom Jugendamt. Ich würde gern wissen auf welcher grundlage

0

Deine Eltern bekommen vom Jugendamt die Lebenserhaltungskosten sowie eine (geringe) Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Somit können sie von dem Jugendamt kein Kostgeld verlangen, da dies ja schon vollumfänglich vom Jugendamt getragen wird.

Was evtl gehen könnte ist, dass er einen gewissen Betrag für den Führerschein sowie die erste Kaution und Möbel sparen muss.

Was auf jeden Fall geht: Der Jugendliche bekommt keinen Cent mehr Kleidergeld oder Taschengeld wie vom Jugendamt vorgeschrieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Nein, muss er nicht bezahlen.

Die bekommen Geld für seine Unkosten vom Jugendamt.


Tamara2703 
Fragesteller
 17.10.2023, 13:44

Rechtliche Grundlage?

0
HubsiFW1SZ0  17.10.2023, 13:54
@Tamara2703

Wo ist die rechtliche Grundlage, dass sie Kostgeld bekommen dürfen?

Wo steht, Kinder müssen den Eltern Kostgeld geben?

0
GutenTag2003  17.10.2023, 13:56
@Tamara2703

Warum fragst Du nicht Deine Eltern, ob sie für die Pflegschaft vom Jugendamt Geld erhalten?

0
Tamara2703 
Fragesteller
 17.10.2023, 15:22
@HubsiFW1SZ0

Die gibt es nicht, das kann jeder Haushalt selbst entscheiden. Im Gesetz steht lediglich das Kinder die Pflicht haben, den Haushalt zu unterstützen... ob es finanziell ist oder mit Hausarbeiten ist jeder Familie selbst überlassen... meine frage ist auf welcher Grundlage das Verbot ausgesprochen wird

0
GutenTag2003  17.10.2023, 15:32
@Tamara2703
 Im Gesetz steht lediglich das Kinder die Pflicht haben, den Haushalt zu unterstützen... 

Das betrifft die (eigenen) Kinder. Das ist das Pflegekind aber nicht und im Gegensatz zu den eigenen Kindern, die grundsätzlich nichts zum Lebensunterhalt beitragen, wird für die Pflegschaft bereits finanziell Unterstützung geleistet.

0
GutenTag2003  17.10.2023, 15:33
@Tamara2703
Darum geht es nicht, da weiß ich von allem bescheid

Dann fehlt Dir lediglich der Zusammenhang und Deine Aufregung ist vollkommen fehl am Platz.

0
Tamara2703 
Fragesteller
 18.10.2023, 23:11
@GutenTag2003

Anscheinend rallst du gar nichts. Das pflegegeld Gezahlt wird + Vergütung steht nicht zur Debatte. Nicht nur ich, sonder auch unsere Eltern regen sich auf. Da das JA schon öfters nicht rechtlich gehandelt hat, wollte ich wissen, ob dies auch so ein Fall wäre. Ohne passende Verordnung oder gesetzeslage können die weder verbieten noch drum beten. Bin btw gelernte Rechtsanwalts- und notarfachangestellte, kenne mich lediglich nicht mit Sozialrecht aus und habe hier auf kompetente Antworten gehofft. Dass sich hier irgendwelche Laien reinhängen und meinen sie wissen alles besser hätt ich zwar vermuten können bei dieser Plattform, hab trotzdem das Gegenteil erhofft.

0
GutenTag2003  19.10.2023, 11:29
@Tamara2703
Das pflegegeld Gezahlt wird + Vergütung steht nicht zur Debatte. 

Für Dich wohl nicht, denn wird es nicht ohne Grund und an Pflegende gezahlt. Dazu gehört auch die Verpflegung.

Du hast sicher recht, und das zeigt sich ja auch in jedem Deiner Worte, Du hast keine Ahnung vom Sozialrecht.

Dass sich hier irgendwelche Laien reinhängen

Du bist wohl der größte Laie mit dem größten Mundwerk.

Als Rechtsanwalts ... müsstest es für Dich ein Leichtes sein

  • Deinen Arbeitgeber zu befragen
  • das Jugendamt zur Begründung usw.

... mit fachlicher Wortwahl zur Auskunft aufzufordern.

Ganz offensichtlich bist Du dazu nicht in der Lage.

hab trotzdem das Gegenteil erhofft.

Nun ja rechtliche Kenntnisse zu behaupten und welche zu haben, das sind - bei Dir - ganz offensichtlich w verschiedene paar Schuhe.

0
GutenTag2003  19.10.2023, 12:04
@GutenTag2003
Er beschwerte sich jedoch beim Jugendamt

Da hat er wohl mehr Rechtsverständnis als so manche "selbst dargestellte" Rechtsanwaltsgehilfin

0
Er beschwerte sich jedoch beim Jugendamt und dieses Sprach ein deutliches Verbot aus, jedoch ohne rechtliche Grundlage...

Als Pflegeeltern erhalten sie mit Sicherheit eine "Vergütung" über die hinaus nichts zu fordern gibt.

Wenn, dann hätte das Jugendamt Anspruch auf Teilerstattung aus dem Einkommen.


Tamara2703 
Fragesteller
 17.10.2023, 15:20

Der Anspruch besteht seit einiger Zeit nichtmehr. Es geht lediglich um die Frage ob man als erziehungsmaßnahme kostgeld verlangen darf, wenn nein dann die rechtliche Grundlage darauf

0
GutenTag2003  17.10.2023, 15:35
@Tamara2703
als erziehungsmaßnahme kostgeld verlangen darf

die Antwort

 Jugendamt und dieses Sprach ein deutliches Verbot aus, jedoch ohne rechtliche Grundlage...

Dann lasst Euch doch die Grundlage vom Jugendamt benennen.

0
GutenTag2003  17.10.2023, 20:30
@Tamara2703

Wenn das Jugendamt nicht mehr zahlt, wieso ist es dann noch zuständig und wieso ist er denn dann noch bei Euch?

0
Tamara2703 
Fragesteller
 18.10.2023, 23:13
@GutenTag2003

Häää wer sagt denn das die nicht zahlen??? Meine Antwort war darauf bezogen dass das JA keine Nachweise für ihre Gebote und verboten vorlegen. Mein Bruder wohnt hier seitdem er klein ist. Mittlerweile 14 Jahre. Das JA zahlt nach wie vor.

0
GutenTag2003  19.10.2023, 11:32
@Tamara2703
Häää wer sagt denn das die nicht zahlen???

Du

Der Anspruch besteht seit einiger Zeit nichtmehr. 

Wenn Du nicht einmal Deine Worte kennst. Was sollte man da von Dir erwarten. Da ist mit Dir wohl eine Rechtsverdreher-Gehilfin am Werk.

TiPP: Du solltest lesen und verstehen lernen.

0