Pferd ummelden auf meinen Namen?
Hallo, muss ich mein Pferd unbedingt ummelden ? Habe es von meiner Cousine bekommen aber wir müssen das im pass nicht unbedingt ändern. Ist das denn Pflicht oder können wir es so lassen ?
5 Antworten
Wieso struggelst du denn so mit diesen ganzen Dingen...? TSK, Vet-Amt, Pass umschreiben... wie hier schon richtig geschrieben wurde, sind das nicht gerade DIE Summen beim Pferdekauf oder der Haltung. Gibt aber halt Vorschriften hierzu, die kann man gut finden oder nicht, haben aber nun mal Gültigkeit. Lt. Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 muss ein Besitzwechsel im Pass eingetragen werden. Kost nun auch nicht die Welt.
Grundsätzlich ist sowas Pflicht - auch, wenn es kein Eigentumsnachweis ist, bist du damit auf der sicheren Seite.
Wenn du nicht gerade ein Turnierpferd hast, was umgemeldet werden soll, kannst du das beim Landesverband des Bundeslandes machen lassen und kostet nur 25-30€. Ist jetzt echt nicht DIE Summe beim Pferdekauf.
Ich wollte meinen auch umschreiben lassen, hab aber diese Nummer nicht vom Stall bekommen, die man bei der FN angeben muss. Irgendwann hab ich es aufgegeben.
Es wird kein Hahn danach krähen, wenn du es nicht machst, schöner und sicherer wäre es schon. Aber: Wo kein Richter, da kein Kläger.
Der Landesverband braucht auch die Betriebsnummer. Aber wenn der Betriebsleiter die nicht greifbar hat, kann man die auch selbst recherchieren.
Bei der ausstellenden Behörde erfragen. Veramt in der Regel, in manchen Regionen TSK.
Weil die Nummer meines in Bayern befindlichen Pensionsbetriebs, wie sie der Stallbetreiber erhalten hat, ein völlig anderes Format hat als in das Formular des Verbandes bayerischer Pferdezüchter passt, habe ich seinerzeit auch angefragt und es hat sich herausgestellt, dass der Verband nur einen Auszug aus der Nummer brauchte.
PSV SH hatte danach dieses Jahr gar nicht gefragt bzw das nicht auf dem Formular stehen gehabt.
Am Formular vom BRFV war es bisher nicht. Ich konnte alle drei Pferde ohne umschreiben, nur beim letzten 2022 war das neue Feld als Pflichtfeld drauf.
Eben. Dieses ganze an und umgemelde ist mir zu blöd. Denke immer die Leute wollten nur an die Daten. Will gar nicht dass bei mir irgendein Amt auftaucht. Nicjt weil ich es zu verheimlichen habe sondern weil die immer irgendwas suchen. Also kommt da auf einen rein rechtlich nichts zu ?
Doch, wenn du deiner Pflicht nicht nachkommst, wird zumindest ein Ordnungsgeld verhängt.
Die Ämter müssen Deine Daten haben, denn beim Nachbarn könnte eine Seuche ausgebrochen sein! Damit das Amt überhaupt ermitteln kann, wie es reagieren muss, braucht es die Tierbestandsdaten.
Im übrigen nicht alle Seuchenausbrüche werden veröffentlich, vieles läuft unter dem Radar der Öffentlichkeit. Jedoch alle Beteiligten werden Informiert.
Warum willst Du nicht das die vom Amt kommen? Ich gehe unserm Vetamt regelmäßig auf den Zeiger. Ich will das die regelmäßig kontrollieren. Je mehr umso besser! Je höher die Kontrolldichte bei uns, je weniger, holt es mich ein, wenn mal wieder einige Mitarbeiter aufhören beim Amt und ein anderer Wind weht. Ich finde es sogar gut, wenn es immer mal andere Mitarbeiter von denen sind. So kehren die Besen besser und der Austausch ist angenehmer.
Ich würde es aus Prinzip so machen!
Mir hat es damals geholfen, mein Eigentum an dem Tier zu beweisen, als jemand versuchte, es mir widerrechtlich wegzunehmen.
Ok, du sagst JETZT, dass du der Cousine vertraust....aber schwarz auf weiß gilt es erst wirklich, sollte es zu irgendwelchen (juristischen) Problemchen kommen.
Also lass es entsprechend umtragen und ja, das kostet möglicherweise halt einige € an Gebühren.
Der Pass weist genau 0 Eigentum an einem Pferd aus. Das macht die Eigentumskurkunde oder der Kaufvertrag.
bei mir hat das Scheidungsgericht das als ausreichenden Nachweis gesehen, dass die Pferde MIR gehören und ich diese in die Ehe mitbrachte... das Ausstellungsdatum der Pässe war da ausschlaggebend. Mein Ex hat nämlich versucht, mir die Pferde zu nehmen...als Rassezuchttiere waren die einiges wert!
Ja, es ist Pflicht. Aber wie auch schon bei der TSK/Vet-Amt - wo kein Kläger, da kein Richter...
Richtig.
Die Eigentumsurkunde wurde noch nie als eigentumsbeweis allein gewertet.
Es gibt dutzende Urteile, wo "Eigentümer" die Urkunden rausgeben mussten. An den Händler, Verkäufer, Käufer.
Die Richter bescheinigten den Urkunden, das sie dem Eigentümer des Pferdes gehören, jedoch nicht als Nachweis des Eigentums dienen.
Hier ist jedoch nicht der Pass ausschlaggebend sondern schlicht das Datum.
Wir hatten vor ein paar Jahren den Fall,
Scheidung, Anwalt und bei uns wurde nach Unterlagen des Pferdekaufes gesucht.
Ergebnis, Kaufvertrag lief auf die Ehefrau(damals Freundin), die Quittung auf den Ehemann, somit gehörten die Pferde ihm, laut Scheidungsrichter. Trotz Pass etc. auf Namen der Ehefrau. (Begründung, die damalige Freundin, verfügte nicht nachweislich, über die Mittel für den Erwerb der Tiere. Die aufgewendeten Mittel entstammen dem Freund)
Auch hier, alles ohne Schadensfall halb so wild.
Im Schadensfall wird es ganz schnell richtig teuer!
Der Pass ist die Möglichkeit, dem Tier einen verantwortlichen Besitzer nachzuweisen.
So kann die Behörde bei Bedarf nachvollziehen, wo das Pferd zu finden ist!
Diese Vorgaben haben ihren Sinn!
Wenn der nicht als Turnierpferd weiter geführt werden soll/muss, dann kannst du dich auch einfach an den Landesverband wenden. Geht ruckizucki im gegensatz zur FN.