Pfändungsgrenze vs. Selbstbehalt beim Unterhalt?

2 Antworten

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Pfändungsgrenze ist Selbstbehalt + Unterhaltsverpflichtung. Du sollst trotz Pfändung in der Lage sein, deiner Unterhaltspflicht nachzukommen


Zaubermaus0511 
Fragesteller
 03.02.2022, 18:12

Gut das klingt logisch

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Zunächst einmal ist Pfändungsrecht nicht Unterhaltrecht und umgekehrt. Man kann nicht zwei unterschiedliche Rechtsgebiete so vergleichen, dass man sie gleichstellen will.

Unabhängig davon ist die Aussage auch nicht ganz korrekt.

Die Pfändungsfreigrenze nach Paragraph 850 c ZPO ist höher, als der Selbstbehalt im Unterhaltsrecht. Wenn man aber Unterhalt pfändet geschieht dies nach Paragraph 850 d ZPO, die sogenannte verschärfte Pfändung. Hierbei ist der Betrag individuell durch das Vollstreckungsgericht zu errechnen, aber grundsätzlich geringer als die Freigrenze nach Paragraph 850 c ZPO. So soll es Unterhaltsgläubigern ermöglicht werden nicht nur den laufenden Unterhalt, sondern auch den Rückstand zu pfänden.


Zaubermaus0511 
Fragesteller
 03.02.2022, 18:13

Danke für die hilfreiche Erklärung

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