P Konto Jobcenter Bescheinigung?

1 Antwort


DerSchopenhauer  18.05.2024, 10:44

Sozialleistungen, die als laufende Geldleistungen ausgezahlt werden, werden wie Arbeitseinkommen behandelt.

Laut Sozialgesetzbuch ist es nicht pfändbar (§ 42 Abs. 4 SGB II.). Das gilt allerdings nur, wenn die Bezüge unter der Pfändungsfreigrenze liegen (§ 54 Abs. 4 SGB II).

Daher muß die Pfändungsfreigrenze des P-Kontos ggf. erhöht oder verlängert werden.

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GutenTag2003  18.05.2024, 10:45
@DerSchopenhauer

§ 54

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung vom 01.01.2023

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DerSchopenhauer  18.05.2024, 10:48
@GutenTag2003

Man benötigt eine entsprechende Bescheinigung, die man der Bank einreicht - diese wird durch das Jobcenter erstellt.

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