Nutzungausfall aufgrund nicht fwertig montierter Einbauküche?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur rechtlichen Situation und ob man hier ggf. einen Nutzungsausfall oder ähnliches fordern kann.
Ich habe eine Einbauküche inkl.Montage in einem Küchenstudio gekauft. Als erste Liefer-& Montagetermin wurde April 2024 vereinbart. Da die Küche schon früher geliefert werden konnte, wurde ein Montagetermin für den 4. & 5. Januar vereinbart.
Hier kam es zu zwei „Problemen“:
1.) Es wurde ein falsches Spülbecken geliefert. Das richtige Spülbecken wurde bestellt und es wurde ein Einbau am 12.01. zugesagt. Am 12.01. erhielt ich den Hinweis vom Monteur, dass das Spülbecken bestellt aber noch nicht geliefert wurde und nicht verbaut werden kann. Das Spülbecken ist also weiterhin nicht verbaut und ich kann dieses nicht nutzen. Der Einbau soll schnellstmöglich erfolgen, wenn das richtige Spülbecken geliefert wurde.
2.) Die Montagearbeiten der Küche wurden am 4. & 5. Januar nicht vollständig abgeschlossen. Die Restarbeiten erfolgten erst am 12. Januar. Die Küche war in dieser Zeit nicht vollständig nutzbar.
Danke vorab!
4 Antworten
Wenn ein
Liefer-& Montagetermin April 2024
vereinbart wurde, kannst Du nicht im Januar kommen und Nutzungsausfall wollen.
Wie genau deine Chancen auf einen für dich befriedigenden und guten Preisnachlass stehen, kann dir hier niemand genau sagen. Ein Rechtsanwalt kann das viel besser!
Du hast sicher noch nicht einmal schriftlich die Beseitigung der Mängel gefordert oder? Wenn doch, musstest du ja eine Frist setzen. Da nimmt man meistens 4 Wochen oder auch wenn es was eiliges ist 2 Wochen. Das ist ja noch nicht mal vorbei. Dir ist aufgefallen, dass dein vertraglich vereinbarter Liefertermin erst im April war und das man die meisten Mängel nur eine Woche später behoben hat und es jetzt an der Lieferung eines falsch gelieferten Elements liegt? Man hat dich doch sogar noch zusätzlich seitens des Monteurs über die Lieferverzögerung informiert.
Was also möchtest du da einklagen? Was ist denn überhaupt dein Schaden? Kannst du da etwas nachweisen?
Also nein, ich denke nicht.
Also, du hast am 12.01 die Firma schriftlich zur Vertragserfüllung aufgefordert. Mit einer zweiwöchentlichen Frist. Wenn du Glück hast dann kommt dein Schreiben heute an. Ich verstehe nicht was du überhaupt willst, die haben doch noch zwei Wochen Zeit. Bis dahin hast du gar keine Ansprüche.
Am 5.1. habe ich bereits in Verzug gesetzt, also bis zum 19. hätten Sie Zeit.
Was denn für ein Nutzungsausfall? Was hättest Du denn gemacht, wenn die erst im April geliefert worden wäre? Hast Du finanziellen Schaden? Verdienst Du damit Geld? Was willst Du also da einfordern? Was für eine geldgeile Gesellschaft sind wir geworden... 🤔
Nein, da wirst Du NICHTS einfordern können..
Ja habe isch schriftlich gemacht. Mein Schaden ist, dass ich die Küche bezahlt habe, aber nicht vollumfänglich nutzen kann.
Es wurden keine Mängel behoben, sondern erst die finale Montage eine Woche später abgeschlossen, also rund eine Woche später als schriftlich vereinbart.