Notwehr - Beweislast - Gericht?


01.06.2021, 08:39

Sie rechtfertigte sich sogar das es ein Unfall war , und sie ihn nicht umbringen wollte, aber wäre nicht selbst das erlaubt ?

5 Antworten

Von Experte PatrickLassan bestätigt

Bei Notwehr kommt es nicht drauf an, wie schwerwiegend die begangene Straftat ist gegen die man sich verteidigte. Notwehr ist die Verteidigung die erforderlich ist um den Gegenwertigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Will dich jemand überfallen darfst du, falls nötig, auch tödliche Gewalt anwenden auch wenn du nur 5 Euro in der Tasche hast.

Dies zu beweisen ist natürlich schwierig. Ggf können eigene Verletzungen der Frau ihre Aussage stützen.

Eine Verurteilung wegen Totschlag halte ich trotzdem für sehr unwahrscheinlich. Eine Tötungsabsicht wäre im geschilderten Fall ja definitiv nicht gegeben und wäre noch schwerer nachzuweisen als die Notwehr. Es käme schlimmstenfalls wohl eher zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit todesfolge.


Potzert882 
Fragesteller
 01.06.2021, 08:49

USA ,, Totschlag im Affekt "

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Stefan1248  01.06.2021, 08:50
@Potzert882

Die Rechtslage in den USA kenne ich nicht. Meine Antwort bezieht sich auf Deutschland.

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Notwehr zählt selbstverständlich auch bei Vergewaltigungen.

Ob das nachgewiesen werden kann, ist immer eine ganz andere Frage. Wenn etwas nicht nachgewiesen werden kann, kann etwas nicht bestraft werden. Wenn das Gericht von einer Lüge ausgeht, kann man nichts machen, außer in Berufung zu gehen.

Das hat aber mit der Rechtslage nichts zutun.


Potzert882 
Fragesteller
 01.06.2021, 08:42

Das war USA, wieso befragen sie überhaupt die Mutter die nicht dabei war nur sagt wie lieb er doch gewesen sei sowas nie tun würde ..

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Suboptimierer  01.06.2021, 08:45
@Potzert882

In den USA läuft das meine ich ganz anders. Da stimmen 11 Geschworene ab, ob jemand schuldig ist.

Wenn die Mutter befragt wurde, obwohl sie mit dem Fall gar nichts zutun hat, finde ich das ebenso seltsam wie du, zumal sie als Mutter befangen ist. In 99,9 % aller Fälle wird eine Mutter stets gut über ihre Kinder reden.

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Suboptimierer  01.06.2021, 08:48
@Potzert882

Insgesamt sehr schwierig. Wenn es keine Beweise für nichts gibt und nur die Aussage des Opfers, dann kann dadurch eigentlich kein Schuldspruch entstehen, es sei denn, das Opfer verhaspelt sich in der Aussage.

Ich meine, theoretisch könnte es ja so gewesen sein. Ich will es nicht unterstellen, aber vielleicht hat sie ihn ermordet und versucht sich mit "Notwehr gegen Vergewaltigung" zu retten. Möglich, aber eben nicht beweisbar und deswegen dürfte es nicht bestraft werden.

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Potzert882 
Fragesteller
 01.06.2021, 08:50
@Suboptimierer

Das war halt Film und USA es war klar Notwehr und Unfall aber das Gericht glaubte ihr nicht.

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Um eine Vergewaltigung abzuwenden darf man auch zu tödlichen Mitteln greifen ( oder Mittel die den Angreifer lebensgefährlich verletzen können ), wenn dies die einzige Möglichkeit ist den Angriff abzuwenden?

Ist korrekt.

Oder ist das inkorrekt da ja Mord schwerer wiegt als Vergewaltigung ?

Nein.

Wenn die Frau den Übergriff nicht nachweisen kann und ihr die Geschichte nicht geglaubt wird vor Gericht geht sie so lange im Knast ? Also ist das auch in Deutschland so ?

Das ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung und kann hier nicht beurteilt werden.


Potzert882 
Fragesteller
 01.06.2021, 08:43

Es war erst ein Versuch er schlug sie und wollte sie ausziehen mit Gewalt .. werden keine Spuren da sein einer Vergewaltigung.

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VirageXO  01.06.2021, 08:44
@Potzert882
Es war erst ein Versuch er schlug sie und wollte sie ausziehen mit Gewalt .. werden keine Spuren da sein einer Vergewaltigung.

Nochmal: Das ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung und kann hier nicht beurteilt werden.

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Da sie schwächer war war die Verteidigung erforderlich. In dem Fall wäre es sogar Notwehr gewesen, wenn sie mit ner 9mm auf ihn geschossen hätte.

Um eine Vergewaltigung abzuwenden ist eigentlich jedes Mittel recht, es sei denn du benutzt Mittel die verboten sind, zB Schusswaffen und Messer.

Aus Todesangst den Gewaltausführenden "versehentlich" zu töten, ohne gezielte Absicht, ist vor Gericht noch eher milde anzusehen.

Gerade bei deinem Beispiel wollte das Mädchen die Tat abwenden, aus versehen fiel der Herr in die Vase die da zufällig stand und verblutete.

Es würden mit dem Mädchen zig Psychologen sprechen und ja die Aussage der Mutter hat wenig Bedeutung.

Ich glaube nicht dass da so eine Hohe Strafe bei rum kommt.


VirageXO  01.06.2021, 08:45
Um eine Vergewaltigung abzuwenden ist eigentlich jedes Mittel recht, es sei denn du benutzt Mittel die verboten sind, zB Schusswaffen und Messer.

Seit wann gibt's denn Mittel, die in der Notwehr verboten sind?

Aus Todesangst den Gewaltausführenden "versehentlich" zu töten, ohne gezielte Absicht, ist vor Gericht noch eher milde anzusehen.

Und was, wenn ich den nicht aus Todesangst umbringe, sondern

  1. weil ich will, dass er aufhört
  2. gezielt das auf meinem Nachttisch liegende Obstmesser nehme und
  3. ihm mit einem Schnitt die Kehle aufschlitze?
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sc4le0  01.06.2021, 08:47
@VirageXO

Es stellt sich dann auch die Frage warum das Mädchen illegale Waffen besitzt. ich meine mit Messer auch verbotene Messer.

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VirageXO  01.06.2021, 08:47
@sc4le0
Es stellt sich dann auch die Frage warum das Mädchen illegale Waffen besitzt

Diese Frage stellt sich jedenfalls nicht für die Notwehrrechtfertigung der Tötung.

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PatrickLassan  01.06.2021, 09:33
@sc4le0
Es stellt sich dann auch die Frage warum das Mädchen illegale Waffen besitzt. ich meine mit Messer auch verbotene Messer.

Das ist dann aber u.U. ein Verstoß gegen das Waffengesetz und hat mit der Notwehrtat nichts zu tun.

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sc4le0  01.06.2021, 13:07
@PatrickLassan

@virageXO @PatrickLassan Wenn du jemanden aus Notwehr mit einer illegalen Waffe umbringst, stellt sich schon die Frage ob er ohne diesen Waffeneinsatz überlebt hätte. Hat man so eine Waffe bei sich ist das unter Umständen schon fahrlässige Tötung oder Tötung im Affekt.

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Potzert882 
Fragesteller
 01.06.2021, 08:46

Das war ein Film USA , und nur paar Minuten die Tat und Gericht, Rest war Frauenknast.

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